Hamburg Service

  • Antrag auf Genehmigung nach § 51 BauGB

    Die Grundstücke innerhalb des Gebiets eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 BauGB. Jede einzelne Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken des Umlegungsgebiets kann Konsequenzen für eine Vielzahl anderer Entscheidungen hervorrufen. Zu diesem Zweck sind die in § 51 aufgeführten Rechtsvorgänge und Vorhaben einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Umlegung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.

  • Antrag auf Vermessung

    Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

  • Antrag Brennstoffhilfe

    Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen.

    Die Antragsplattform wird von der Kasse.Hamburg (DRIVEPORT) bereitgestellt.

    Die Antragstellung ist auf dieser Seite für die folgenden Bundesländer möglich: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

    Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.

    Über die Schaltfläche "Hier Starten" gelangen Sie auf einen Online-Rechner, mit dem Sie prüfen können, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag direkt im Anschluss stellen.

    Die Antragstellung war bis zum 20.10.2023 möglich.

  • Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn

    Baubeginnanzeige nach § 72a Absatz 1 Hamburgische Bauordnung

  • Anzeige Fassadenreinigung

    Anzeige für das Einleiten von Abwasser oder der Entsorgung von Abfall im Zuge von Fassadenreinigungsarbeiten gemäß § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz

  • Asbestanzeige

    Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

  • Aufgrabeschein

    Anträge auf Erlaubnis nach § 22 HWG

    Hinweis: Die Antragsstellung für Aufgrabescheine kann bereits jetzt über den neuen Online-Dienst BauWeiser erfolgen. Perspektivisch kann diese digitale Dienstleistung nur noch über BauWeiser in Anspruch genommen werden. BauWeiser bietet darüber hinaus weitere Services und Funktionen für Ihre Tiefbaumaßnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite www.bauweiser.de.

  • Außengastronomie beantragen

    Gastronomen und Gewerbetreibende brauchen eine Genehmigung, wenn sie Tische, Stühle etc. auf öffentliche Flächen nutzen. Das kann auch private Grundstücke betreffen, wenn sie an öffentlichen Raum angrenzen.

  • Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Die Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung - AAK liefert Sachverständigen Kaufpreise von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen zur Ermittlung von Verkehrswerten auf der Grundlage von Vergleichspreisen.

  • Bauantrag - Laufende Antragsverfahren

    Übersicht zu Bauantrags-, Abbruchantrags- und Werbeantragsverfahren.
    Bitte beachten Sie: Dieser Dienst gilt nur für Anträge, die im alten Onlinedienst eingereicht wurden. Nähere Details hierzu finden Sie unten in der Rubrik „Worauf muss ich sonst noch achten?

  • Bauantrag stellen 2.0

    Hier können Sie folgende Verwaltungsleistungen für Bauprojekte in Hamburg beantragen: Genehmigungen, Vorbescheide, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zur Errichtung, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Beseitigung von baulichen Anlagen.

  • Baugenehmigungsverfahren - Beteiligung

    Elektronische Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren. Nur für den Dienstgebrauch – Dienst nur für Behörden und extern beteiligte Dienststellen

  • Bauleitplanung

    Sie erhalten Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und haben die Möglichkeit Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen abzugeben

  • Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden

    Bäume und Hecken stehen in Hamburg unter besonderem Schutz. Prüfen Sie hier, ob Sie eine Genehmigung für Rodung, Beschnitt oder andere Maßnahmen brauchen und stellen Sie, falls nötig, direkt einen Antrag.

  • Bodenrichtwertkarte von Hamburg (BORIS.HH)

    BORIS.HH gibt als interaktive Bodenrichtwertkarte Auskunft zu Bodenrichtwerten sowohl zum aktuellen als auch zu zurückliegenden Stichtagen.

  • Denkmalrechtliche Genehmigung für Bodendenkmäler

    Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von baulichen Maßnahmen an Bodendenkmälern oder in deren Umgebung.

  • Digitaler Widerspruch

    Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen. Voraussetzungen sind, dass gegen diesen Bescheid ein Widerspruch möglich ist und die für den Widerspruch zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet.

  • ELBE +

    In ELBE+ (Elektronische Bearbeitung von Leitungsanfragen für Hamburg und Umgebung) können anfragende Nutzer kartenbasierte Leitungsanfragen erzeugen. Diese werden an die angeschlossenen Leitungsunternehmen per E-Mail gesendet. Die Antworten auf die Leitungsanfragen erhalten die Nutzer direkt von den Leitungsunternehmen.

  • Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Sinne des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes §17 Absatz 1 erfüllen. Sie können die Meldung als Eigentümer:in, Verwalter:in oder Sachkundige/r ausfüllen und einreichen.

  • Fördermittelrechner „Hamburger Gründachförderung“

    Mit dem Fördermittelrechner können Sie unverbindlich die mögliche Fördersumme für die Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei Gebäuden in Hamburg berechnen.

  • Gutachterausschuss LGV (HH)

    Über den Onlinedienst kann zu diversen Dienstleitungen und manuellen Aufträgen Kontakt zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hamburg aufgenommen werden.

  • Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)

    Die Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) gibt Verbrauchern und Sachverständigen Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

  • Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen

    Prüfen Sie hier, ob es zu Ihrer Stellungnahme zu einem bereits abgeschlossenen Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung neue Informationen gibt, die ggf. einen neuen Antrag notwendig machen. Starten Sie diese Abfrage unmittelbar vor Beginn baulicher Maßnahmen.

  • Kran im Flughafen-Bereich aufstellen

    Kräne und andere Baugeräte können den Luftverkehr am Flughafen Fuhlsbüttel und am Sonderlandeplatz Finkenwerder behindern. Ab einer bestimmten Höhe ist eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Hamburg nötig. Reichen Sie Ihren Antrag hier ein.

  • Liegenschaftskataster

    Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis

    Datenaktualität: Derzeit werden die Datensätze Denkmalschutz und Kampfmittelverdachtsflächen im ALKIS nicht mehr automatisiert fortgeführt. Die letzte Datenaktualisierung hat am 03.10.2023 stattgefunden. Ein Workaround wird voraussichtlich Ende März ​realisiert. Bis dahin erhalten Sie tagesaktuelle Auskünfte auf Anfrage durch Klick auf Kampfmittelverdachtsflächen oder Denkmalschutz.

  • Meldung Überwachungsdaten Grundwasserabsenkung

    Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis für vorübergehende Grundwasserabsenkungen werden Auflagen und Bedingungen erteilt, die einzuhalten sind. Dazu gehören regelmäßige Meldungen, z.B. der geförderten Wassermengen und Wasserstände der Beobachtungsmessstellen. Diese Messdaten können über den Onlinedienst an die Wasserbehörde gemeldet werden.

  • Meldung von Wohnraumleerstand

    Sie möchten den Leerstand von Wohnraum melden? Hier können Sie eine Meldung abgeben.
    Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten sind uns sehr wichtig!
    Bitte achten Sie bei der Dateneingabe insbesondere bei mobilen Endgeräten darauf, dass dritte Personen keinen Einblick in Ihre Daten haben.
    Sie können die Datenschutzerklärung zu diesem Verfahren einsehen: Datenschutzerklärung Leerstand von Wohnraum hier einsehen: Datenschutzerklärung Leerstand Wohnraum (PDF)

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitsgenehmigung

    Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit / an Sonn- und Feiertagen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV

  • Trassenanweisung beantragen

    Hier können Leitungsträger, Netzbetreiber und dessen Dienstleister eine Trassenanweisung beantragen. Hierzu kann aus Folgendem gewählt werden: Abwasser, Trinkwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Telekommunikation.

    Die Antragsstellung für Trassenanweisungen kann bereits jetzt über den neuen Online-Dienst BauWeiser erfolgen. Perspektivisch kann diese digitale Dienstleistung nur noch über BauWeiser in Anspruch genommen werden. BauWeiser bietet darüber hinaus weitere Services und Funktionen für Ihre Tiefbaumaßnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite www.bauweiser.de.

  • Versickerung Niederschlagswasser – erlaubnisfrei

    Die Versickerung von Niederschlagswasser ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen nur anzeigepflichtig (siehe Niederschlagswasserversickerungsverordnung). Mit diesem Onlinedienst können Sie diese kostenfreie Anzeige schnell und einfach durchführen.

  • wasserrechtliche Erlaubnis - Abwassersammelgrube

    Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot des § 4/5 (7)
    der betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung zur Errichtung einer Abwassersammelgrube

  • Wegweiser zur Veranstaltungserlaubnis

    Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie eine Veranstaltung planen und herausfinden möchten, welche Anträge wichtig sind. Der Online-Dienst gibt Ihnen Antworten, welche Anträge Sie stellen müssen und wer Ihre Ansprechpersonen sind. Sind diese Anträge online verfügbar, wird der entsprechende Link angezeigt oder Sie können die eingegebenen Daten sogar übertragen. Falls nicht, werden die relevanten Informationen in PDFs bereitgestellt, die Sie an die entsprechende Behörde schicken können.

    Der Online-Dienst richtet sich an Hobbyveranstaltende und professionelle Großveranstalter. Es besteht eine Unterstützung für bestimmte Veranstaltungsarten, wie etwa Flohmärkte und Straßenfeste. Für diese Antragsarten werden Vorauswahlen angeboten, die häufig bei diesen Veranstaltungsarten vorkommen.

    Für Großveranstaltungen in Hamburg, die unter das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) fallen, finden Sie im Online-Dienst eine Verlinkung.

  • Wohnberechtigungsschein

    Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung u.a.) ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Mit diesem Dienst können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Für einen Dringlichkeitsschein wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirksamt.
    Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell auf Grundlage der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Einkommenssituation u.a. Falls Sie vorab unverbindlich prüfen möchten, ob Sie wahrscheinlich berechtigt sind, finden Sie unten stehend einen Link zur Vorprüfung.

    Nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnunterkünften / Camps oder Hotels.
    Bitte sprechen Sie die für Sie zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle an.

  • Wohnraumschutznummer

    Vergabe einer Wohnraumschutznummer und Bearbeitung des Belegungskalenders.

  • Wohnraumschutznummer Bezirksamt

    Behördenverfahren zur Beantragung einer Wohnraumschutznummer und Verwaltung des Belegungskalenders

  • Zustimmung im Einzelfall

    Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.