Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung u.a.) ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Mit diesem Dienst können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Für einen Dringlichkeitsschein wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirksamt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell auf Grundlage der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Einkommenssituation u.a. Falls Sie vorab unverbindlich prüfen möchten, ob Sie wahrscheinlich berechtigt sind, finden Sie unten stehend einen Link zur Vorprüfung.
Nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnunterkünften / Camps.
Bitte sprechen Sie die für Sie zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle an.
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Derzeit ist die Zahlung der Gebühren ausschließlich über Giropay möglich. Einen Link zu Giropay finden Sie unten.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihre Bank diesen Zahlungsservice unterstützt.
Für die Bearbeitung fällt je nach Einzelfall eine Gebühr von 9 - 20 Euro an.
Derzeit ist die Zahlung der Gebühren ausschließlich über Giropay (https://www.giropay.de/kaeufer/online-ueberweisen) möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihre Bank diesen Zahlungsservice unterstützt.
Für die Bearbeitung benötigen Sie 10 - 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen hochladen müssen.
Sie erhalten die Wohnberechtigungsbescheinigung umgehend postalisch, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr direkt gezahlt wird
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt (Behördenfinder –
Link siehe oben).
Auswärtige Wohnungssuchende können jedes der sieben Hamburger
Bezirksämter ansprechen.