Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie müssen volljährig sein, oder ab 16 Jahren eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten beifügen.
Sie müssen bei Antragstellung über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss grundsätzlich noch mindestens 10 Monate gültig sein.
In folgenden Fällen wenden Sie sich bitte vorerst direkt an Ihre zuständige Wohnungsabteilung:
- Unverheiratete Paare ohne Kinder
- Haushalte mit Vermögen, Immobilien o.Ä.
- wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten