Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung u.a.) ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Mit diesem Dienst können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Für einen Dringlichkeitsschein wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirksamt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell auf Grundlage der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Einkommenssituation u.a. Falls Sie vorab unverbindlich prüfen möchten, ob Sie wahrscheinlich berechtigt sind, finden Sie unten stehend einen Link zur Vorprüfung.

Nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnunterkünften / Camps oder Hotels.
Bitte sprechen Sie die für Sie zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle an.

Derzeit besteht noch nicht die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein im 3. Förderweg ab 2024 zu beantragen. Wir informieren Sie hier, sobald die Beantragung möglich ist.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Sie müssen volljährig sein, oder ab 16 Jahren eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten beifügen.

Sie müssen bei Antragstellung über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss grundsätzlich noch mindestens 10 Monate gültig sein.

In folgenden Fällen wenden Sie sich bitte vorerst direkt an Ihre zuständige Wohnungsabteilung:

  • Unverheiratete Paare ohne Kinder
  • Haushalte mit Vermögen, Immobilien o.Ä.
  • wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bei Antragstellung werden Gebühren erhoben – auch dann, wenn der Wohnberechtigungsschein abgelehnt wird.

Pro Person kann nur ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden. Falls Sie mehrere Anträge stellen, fallen mehrfach Gebühren an. Wir bitten Sie von einer mehrfachen Antragstellung abzusehen.

Derzeit ist die Zahlung der Gebühren ausschließlich über Giropay möglich. Einen Link zu Giropay finden Sie unten.

Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihre Bank diesen Zahlungsservice unterstützt. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Gebühr über Giropay zu überweisen, dann reichen Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail oder postalisch ein.

Die Gebühr muss innerhalb von 30 Minuten nach Antragstellung gezahlt werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Bearbeitung fällt je nach Einzelfall eine Gebühr von 9 - 20 Euro an.
Derzeit ist die Zahlung der Gebühren ausschließlich über Giropay (https://www.giropay.de/kaeufer/online-ueberweisen) möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihre Bank diesen Zahlungsservice unterstützt.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Für die Bearbeitung benötigen Sie 10 - 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen hochladen müssen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten die Wohnberechtigungsbescheinigung postalisch, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr direkt gezahlt wurde.

Sehen Sie bitte nach Antragstellung von Nachfragen ab, Ihre Wohnungsabteilung wird sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen. Deshalb geben Sie bitte Ihre Telefonnummer und Email Adresse an.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz