Versickerung Niederschlagswasser – erlaubnisfrei
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen nur anzeigepflichtig (siehe Niederschlagswasserversickerungsverordnung). Mit diesem Onlinedienst können Sie diese kostenfreie Anzeige schnell und einfach durchführen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Eine Anzeige ist nur zulässig,
• wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt,
• wenn nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden,
• wenn die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutz
• wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt,
• wenn nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden,
• wenn die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutz
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Gebühren an.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
Ca. 5-10 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Sie erhalten das Ergebnis direkt.
Wer kann mir helfen?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Neuenfelder Straße 19
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- Tel. +49 40 428 40 3584
- antje.jank@bukea.hamburg.de
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