Digitaler Widerspruch
Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online in deutscher Sprache Widerspruch einlegen, wenn die zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet. Ob diese Möglichkeit besteht, entnehmen Sie in der Regel dem Bescheid oder dem Internetauftritt der zuständigen Behörde.
Hier startenWelche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto oder Servicekonto Business.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Damit ein Widerspruch gültig ist, muss er innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist eingereicht werden. Welche Frist für Ihren Widerspruch gilt, können Sie in der Regel dem Bescheid entnehmen, gegen den Sie Widerspruch einlegen.
Während der Bearbeitung des Widerspruchs ist die Angabe eines Aktenzeichens erforderlich. Diese Angabe finden Sie im Bescheid. Es könnte sein, dass das Aktenzeichen unter dem Begriff Vorgangsnummer, Geschäftszeichen, Fördernummer, Bearbeitungsnummer oder ähnlich im Bescheid zu finden ist.
Die Begründung Ihres Widerspruchs kann als Text direkt im Onlineservice eingegeben werden und Sie können bis zu drei Dateien (.pdf, jpg, .jpeg oder .png) hochladen. Bitte bereiten Sie diese dann so vor, dass Sie sie direkt hochladen können.
Sie müssen Ihren Widerspruch unterschreiben. Im Onlineservice können Sie per „AusweisApp“ digital signieren oder den Widerspruch ausdrucken, per Hand unterschrieben und per Post verschicken.
Wie hoch sind die Kosten?
Für die Nutzung dieses Services entstehen Ihnen keine Kosten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass beispielsweise für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs Kosten entstehen können. Näheres dazu finden Sie in der Regel in Ihrem Bescheid oder den Informationsangeboten der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?
Für die Bearbeitung des digitalen Widerspruchs benötigen Sie etwa 5 bis 10 Minuten.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Das ist abhängig vom Inhalt des Widerspruchs und der zuständigen Behörde. Daher variieren die Bearbeitungszeiten.
Wer kann mir helfen?
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Nutzen Sie gerne unsere Behörden-Hotline 115. Dort hilft man Ihnen weiter.
- Telefon:
- 115
- Email:
- onlinedienste@sk.hamburg.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Rechtsgrundlagen
§§ 58, 60, 61, 68ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/BJNR000170960.html
§§ 10ff, 54ff, 78, 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/BJNR012390953.html