Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
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Wir haben ein Merkblatt für Sie zusammengestellt mit allen Infos zum Antrag
Die Gebühren werden gemäß Nr. 7.1 und 7.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGebO) erhoben. Die BauGebO sieht für Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung einen Kostenrahmen zwischen 500 € und 7.500 € vor.
Auch im Falle der Ablehnung bzw. des Zurücknehmens des Antrages entsteht eine Gebührenzahlungspflicht.
Etwa 10-15 Minuten
Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung und Hochbau
ABH 31 - Referat für Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz
Nagelsweg 37-39,
20097 Hamburg
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