Meldung von Wohnraumleerstand

Sie möchten den Leerstand von Wohnraum melden? Hier können Sie eine Meldung abgeben.
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten sind uns sehr wichtig!
Bitte achten Sie bei der Dateneingabe insbesondere bei mobilen Endgeräten darauf, dass dritte Personen keinen Einblick in Ihre Daten haben.
Sie können die Datenschutzerklärung zu diesem Verfahren einsehen: Datenschutzerklärung Leerstand von Wohnraum hier einsehen: Datenschutzerklärung Leerstand Wohnraum (PDF)

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Als Bürgerinnen und Bürger können Sie Ihnen bekannte Leerstände von Wohnraum namentlich oder anonym melden.
Als Wohnungsbaugesellschaft bzw. Privateigentümer sind Sie nach § 13 Absatz 2 und 3 HmbWoSchG verpflichtet, einen länger als vier Monate andauernden Leerstand von Wohnraum (Wohnung/Haus) gegenüber dem zuständigen Bezirksamt zu melden. Dies gilt auch für sanierungsbedingten Leerstand.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie in einem Bezirk mehrere Wohnungen besitzen oder verwalten, können Sie unsere Excel-Tabelle nutzen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Kosten an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Das Ausfüllen der Meldung dauert wenige Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung durch das zuständige Bezirksamt erfolgt schnellstmöglich.
Bitte beachten Sie, dass anzeigende Dritte keine Auskünfte zu konkreten Leerständen oder Rückmeldung zu angezeigten Leerständen erhalten, da nach § 13 Abs. 1 HmbVwVfG keine Verfahrensbeteiligung vorliegt.

Wer kann mir helfen?

Für Auskünfte stehen die bezirklichen
Wohnraumschutzdienststellen zur Verfügungen: Behördenfinder Hamburg
Ansprechpartner:

Altona

Bergedorf

Eimsbüttel

Hamburg-Mitte

Hamburg-Nord

Harburg

Wandsbek

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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