Gesundheit & Soziales
Hamburg Service- Corona Antigentest Antrag zur Beschaffung und Nutzung von Antigentests Das Webportal richtet sich an Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1-4 der Coronavirus-Testverordnung, also an Krankenhäuser sowie Einrichtungen und Dienste des Hilfesystems (u.a. Einrichtungen und Dienste der Pflege und der Eingliederungshilfe), damit diese mit behördlicher Feststellung PoC-Antigentests beschaffen und nutzen können. Zielgruppe sind Beschäftigte, zu pflegende / betreuende / versorgende Personen und deren Besucher. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Rettungsdienste dürfen ohne Antragstellung Tests beschaffen um das eigene Personal sowie die Beschäftigten anderer Einrichtungen zu testen. Auch Praxen der Heilmittelerbringer (z. B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) können ihr Personal von Arztpraxen testen lassen, müssen hierzu jedoch selbst keinen Antrag stellen. Die genauen Anspruchsgrundlagen und Testmengen regelt die Coronavirus-Testverordnung (siehe unten).
- COVID-19-Intensivregister - Auswertung Das COVID-19-Intensivregister nimmt tägliche Meldungen der Krankenhäuser über die Anzahl und die Belegung der Intensivbetten und der Betten auf den Normalstationen entgegen und stellt diese Informationen den Berechtigten in Form von Berichten zur Verfügung. Dieses Register ist ein gemeinsam organisiertes und aufgebautes Register der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein.
- COVID-19-Intensivregister - Erfassung Krankenhaus Das COVID-19-Intensivregister nimmt tägliche Meldungen der Krankenhäuser über die Anzahl und die Belegung der Intensivbetten und der Betten auf den Normalstationen entgegen und stellt diese Informationen den Berechtigten in Form von Berichten zur Verfügung. Dieses Register ist ein gemeinsam organisiertes und aufgebautes Register der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein.
- Eingliederungshilfe - Einrichtung finden Informieren Sie sich über Angebote und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Firmenakte anlegen Ergänzende Informationen zur Antragsstellung nach §56 IfSG durch juristische Personen. Für die Vereinfachung der (wiederkehrenden) Antragstellung wird für Ihr Unternehmen eine Firmenakte hinterlegt. In der Firmenakte hinterlegen Sie alle wichtigen Firmendaten und Handlungsvollmachten, die es ermöglichen, Ihre Firma eindeutig zu identifizieren.
- Gutachterverfahren Bearbeitung von Gutachten nach dem Schwerbehindertenrecht
- Kinderbetreuung Entschädigung nach IfSG beantragen Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) beantragen.
- Meldung (nach) Einreise aus einem Risikogebiet Erfüllen Sie hier Ihre Meldepflicht gemäß der aktuellen Rechtsverordnung nach einer Einreise aus einem Risikogebiet. Zusätzlich können Sie bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses dieses hier hochladen. Das zuständige Gesundheitsamt informiert Sie dann über die weiteren Schritte im Rahmen der Quarantäne.
- Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen finden Suchen und informieren Sie sich über ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen.
- Prüfungsanmeldung Prüfungsanmeldung für Medizin- und Pharmazie-Studierende
- Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) beantragen.
- Schwerbehindertenantrag Anträge auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht
- Stiftungsverzeichnis Verschaffen Sie sich rasch und umfassend einen Überblick über die vielfältige Stiftungslandschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg.