Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Kräne und andere Baugeräte können den Luftverkehr am Flughafen Fuhlsbüttel und am Sonderlandeplatz Finkenwerder behindern. Ab einer bestimmten Höhe ist eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Hamburg nötig. Reichen Sie Ihren Antrag hier ein.
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Die Bearbeitung eines Antrages ist nach §§ 1 und 2 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in der jeweils gültigen Fassung kostenpflichtig. Gemäß Abschnitt V Ziffer 14 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV beträgt der Gebührenrahmen je nach Umfang 70 bis 5.000 Euro. Dazu kommen die Gebühren der Deutschen Flugsicherung GmbH für ein entsprechendes Gutachten.
Wird eine zuvor erteilte Genehmigung erneuert, geändert, erweitert oder die Gültigkeit verlängert, ist gemäß § 2 Abs. 2 LuftKostV eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zu fünf Zehntel der Gebühr zu erheben, die für ihre Erteilung erhoben werden müsste.
Etwa 5-10 Minuten.
Von der Antragstellung bis zur Genehmigung dauert es in der Regel 14 Tage.
Hilfe bei weiteren Fragen erhalten Sie per E-Mail bei der
Landesluftfahrtbehörde Hamburg
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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