Bauantrag - Laufende Antragsverfahren

Übersicht zu Bauantrags-, Abbruchantrags- und Werbeantragsverfahren.
Bitte beachten Sie: Dieser Dienst gilt nur für Anträge, die im alten Onlinedienst eingereicht wurden. Nähere Details hierzu finden Sie unten in der Rubrik „Worauf muss ich sonst noch achten?

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

  1. Sie haben den Antrag über den HamburgService – Bauantrag gestellt,
  2. Sie haben als Bauherrin / Bauherrn mit dem Ihnen zugesandten Kennwort den Vorgang freigeschaltet oder
  3. Sie wurden von der Bauherrin / dem Bauherrn berechtigt.
  4. Dieser Dienst gilt nur für Anträge, die im „alten“ Onlinedienst eingereicht wurden. Deren Geschäftszeichen enthalten das Trennzeichen „/“ – Beispiel: N/WBZ/12345/2022
  5. Für Nachreichungen im Bauantrag 2.0 (Trennzeichen „-„) erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung und/ oder Nachforderung einen direkten Link für den jeweiligen Antrag.

Wie hoch sind die Kosten?

es entstehen keine Kosten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

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Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Abhängig vom durchzuführenden Prüfverfahren

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Bei Problemen mit dem Online-Dienst oder für generelle Fragen zur Nutzung des HamburgService steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung

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