Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Anträge auf Erlaubnis nach § 22 HWG
Hinweis: Die Antragsstellung für Aufgrabescheine kann bereits jetzt über den neuen Online-Dienst BauWeiser erfolgen. Perspektivisch kann diese digitale Dienstleistung nur noch über BauWeiser in Anspruch genommen werden. BauWeiser bietet darüber hinaus weitere Services und Funktionen für Ihre Tiefbaumaßnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite www.bauweiser.de.
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Sie sind Veranlasserin oder Veranlasser der Aufgrabung oder sind von der veranlassenden Person bevollmächtigt worden.
Für den Aufgrabeschein entstehen Gebühren gemäß „Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen“. Der Bescheid hierüber geht Ihnen postalisch zu.
10 bis 15 Minuten
In der Regel 2 bis 4 Tage
Dieser Dienst dient der Beantragung von Erlaubnissen („Aufgrabescheinen“) nach § 22 HWG einschließlich der Anordnungen nach § 45 StVO und richtet sich an öffentliche Stellen, sowie an Firmen oder Bürger.
Die Bescheide erhalten Sie elektronisch über den HamburgService.
Bei Problemen mit der Online-Antragstellung oder für generelle Fragen zur Nutzung des HamburgService steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung
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