Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Gastronomen und Gewerbetreibende brauchen eine Genehmigung, wenn sie Tische, Stühle etc. auf öffentliche Flächen nutzen. Das kann auch private Grundstücke betreffen, wenn sie an öffentlichen Raum angrenzen.
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Halten Sie bitte folgende Unterlagen in elektronischer Form (PDF oder JPG/JPEG) bereit:
Rechtliche Grundlagen und Details finden Sie im Hamburgischen Wegegesetz § 19 und § 25 und im Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen § 4 .
Die Höhe der Kosten wird je nach beantragter Fläche berechnet (s. unten den Link zur "Gebührenordnung")
Ca. 10 Minuten.
i.d.R. binnen 4 Wochen
Bezirksamt HH-Mitte
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
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