Hamburg Service

  • Aufhebung des Kündigungsschutzes beantragen

    Für schwangere Arbeitnehmerinnen sowie für Mütter und Väter in Elternzeit, besteht ein Kündigungsschutz. Dieses Kündigungsverbot kann nur in ganz besonderen Fällen vom Amt für Arbeitsschutz aufgehoben werden. Hier haben Arbeitgeber:Innen die Möglichkeit, eine Zulässigkeitserklärung zu erwirken.

  • Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz beantragen

    An Sonn- und Feiertagen gilt in Deutschland ein Beschäftigungsverbot, von dem entsprechend der Sonderregelungen zur Arbeitszeit jedoch mit besonderer Genehmigung nach Antragstellung Ausnahmen gemacht werden dürfen.

  • BAföG Digital

    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler-/innen in einer schulischen Ausbildung.

  • Bestellplattform für die Hamburger Hochschulen

    Für die elektronische Bestellung in den Hamburger Hochschulen

  • Bewerbung Ausbildung oder Studium Polizei Hamburg

    Bewerbung für eine Ausbildung, eine verkürzte Ausbildung oder ein Studium zur/zum Polizeivollzugsbeamtin/-beamten in den Berufsfeldern der Schutz-, Wasserschutz- und Kriminalpolizei

  • Bewerbung für den Hamburger Schuldienst

    Online-Bewerbung für den Hamburger Schuldienst

  • Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

  • Erlaubnisfreie Arzneimittelherstellung anzeigen

    Wer beabsichtigt Arzneimittel herzustellen, braucht gem. § 13 Abs.1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Regel eine Herstellungserlaubnis. Für Ärzte und Heilpraktiker macht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme. Wer von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte, muss dies bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte anzeigen.
    Bitte nutzen Sie für die Anzeige dieses Online-Formular.

  • Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz

    Hier melden Sie Heimarbeitende der zuständigen Stelle. Dies können Sie sowohl durch Hochladen der Heimarbeitsliste erledigen, wie auch durch Eintragen aller Personen in einem Vorgang. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die erstmalige Beschäftigung von Heimarbeitenden nach dem Heimarbeitsgesetz mitzuteilen.

  • Honorarverträge Schulen: Rechnungserstellung

    Rechnungserstellung zu Honorarverträgen mit den öffentlichen Schulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

  • Kinderbetreuung Entschädigung nach IfSG beantragen

    Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
    Sofern Sie auf Grund einer Quarantäne/Absonderung oder eines Tätigkeitsverbots eine Entschädigung nach § 56 IfSG beantragen möchten, verwenden Sie hierfür bitte den Dienst „Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen“.
    Sollte der Antrag für eine beschäftigte Person eines Unternehmens gestellt werden, ist im Vorwege über den Online-Dienst „Firmenakte anlegen“ eine Firmenakte zu beantragen.

  • Kündigung Schwerbehinderter und Gleichgestellter

    Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können wirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes (in einigen Bundesländern: Inklusionsamtes) gekündigt werden. Hier können Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung nach §§ 168 ff SGB IX beantragen.

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

    Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.

  • MeinePersonaldaten

    Portal für Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der FHH
    Alles zu Ihrer Personalabrechnung und Ihrem Beschäftigungsverhältnis

  • Mitteilung und Antrag gemäß Mutterschutzgesetz

    Schwangere und stillende Frauen stehen auch am Arbeitsplatz unter dem besonderen Schutz des Staates. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzmitteilung informieren Arbeitgeber die zuständige Behörde über Schwangerschaften oder stillende Mitarbeiterinnen in ihrer Belegschaft. Darüber hinaus können über den Online-Dienst auch Ausnahmeregelungen nach § 28 oder § 29 des Mutterschutzgesetzes beantragt werden. In begründeten Fällen sind so Arbeitszeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und/oder zwischen 22 Uhr und 6 Uhr möglich.
    Die automatisierte Zustellung der Mutterschutzmitteilung ist zunächst in Hamburg möglich. Aber auch Unternehmen, Behörden und Organisationen aus anderen Bundesländern können den Online-Dienst schon nutzen. Der Unterschied ist: Sie müssen das dabei erstellte PDF-Dokument mit ihren Daten noch selbst an die zuständige Behörde schicken, zum Beispiel per E-Mail. Die Kontaktadressen finden Sie im Behördenfinder.

  • Mutterschutzmitteilung (Hamburg)

    Mitteilung über die Beschäftigung einer Schwangeren oder stillenden Frau an die zuständige Aufsichtsbehörde.

  • Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen

    Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) für eine Quarantäne/Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot beantragen.

    Sofern Sie auf Grund von Kinderbetreuung eine Entschädigung nach § 56 IfSG beantragen möchten, verwenden Sie hierfür bitte den Dienst „Kinderbetreuung Entschädigung nach IfSG beantragen“.

    Sollte der Antrag für eine beschäftigte Person eines Unternehmens gestellt werden, ist im Vorwege über den Online-Dienst „Firmenakte anlegen“ eine Firmenakte zu beantragen.

  • Sachkundige Person und Informationsbeauftrage AMG

    Hier melden Sie eine sachkundige Person und/oder einen Informationsbeauftragten nach dem Arzneimittelgesetz. Die sachkundige Person ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den Vorschriften hergestellt und geprüft wurde. Der Informationsbeauftragte ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.

  • Schulstatistisches Informationssystem

    Um den vollen Funktionsumfang des Online Dienstes Schulstatistisches Informationssystem nutzen zu können, verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser. Folgende Browser können Sie nutzen: Google Chrome, Firefox, Edge

    Aktuelle statistische Informationen über das Hamburger Schulwesen

  • Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit

    Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Grundlage ist § 8 LuftSiG. Anträge können für folgende sicherheitsrelevante Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.

  • Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen

    Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten.

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen

    Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wahlweise zusammen oder separat zu stellen.

  • Zuvex Passwort Self Service

    Selbstverwaltung des Passworts eines Zuvex-Kontos für bereits registrierte Zuvex-Nutzer.