Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitsgenehmigung
Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit / an Sonn- und Feiertagen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:
- Angabe der Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
- eine Immissionsprognose (Berechnungshilfe s. "Was es sonst noch zu wissen gibt")
- Angabe der Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
- eine Immissionsprognose (Berechnungshilfe s. "Was es sonst noch zu wissen gibt")
Wie hoch sind die Kosten?
Gemäß Gebührenordnung
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
20 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
fallabhängig
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Ansprechpartner: Ali Akbar Morid
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Ansprechpartner: Ali Akbar Morid
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
- Tel. +49 40 428 40-3034
- aliakbar.morid@bsw.hamburg.de
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