Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Hier können Leitungsträger, Netzbetreiber und dessen Dienstleister eine Trassenanweisung beantragen. Hierzu kann aus Folgendem gewählt werden: Abwasser, Trinkwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Telekommunikation.
Die Antragsstellung für Trassenanweisungen kann bereits jetzt über den neuen Online-Dienst BauWeiser erfolgen. Perspektivisch kann diese digitale Dienstleistung nur noch über BauWeiser in Anspruch genommen werden. BauWeiser bietet darüber hinaus weitere Services und Funktionen für Ihre Tiefbaumaßnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite www.bauweiser.de.
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Halten Sie Lagepläne bitte im PDF-Formt zum Upload bereit. Wenn Sie im Auftrag handeln, brauchen Sie außerdem eine Vollmacht. Sie können sie als PDF- oder JPG-Datei hochladen.
Achtung: In Hamburg gilt die DIN 1998:1978-05 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung“ zur Sicherung einer geordneten Trassenführung und zum Schutz der Wegekörper (DIN 1998:2018-07 gilt in Hamburg nicht).
Die für die Erteilung der Trassenanweisung ggf. erforderlichen Genehmigungen (z.B. denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen) müssen bei Antragsstellung vorliegen, wenn Sie eine Trassenanweisung beantragen.
Bei geschlossener Bauweise ist dem Antrag zusätzlich die Zustimmung der Hamburger Hochbahn AG und die DB Netz AG beizufügen.
Es fallen keine Gebühren an.
Ca. 10 bis 20 Minuten.
Die Bearbeitung eines Antrags auf Trassenanweisung dauert bei Vorliegen vollständiger und prüffähiger Antragsunterlagen in der Regel vier Wochen. Ist bei Telekommunikationslinien ein Zustimmungsbescheid nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz erforderlich so verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Aktuelle Lagepläne im Maßstab 1:250 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS müssen vorliegen.
In die Lagepläne sind von der antragstellenden Person folgende Angaben über geplante, vorhandene und aufzuhebende Leitungen sowie Betriebseinrichtungen einzutragen:
Für die Erstellung der Trassenanweisung entstehen für Sie weitere Kosten.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der abgeschlossen Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bzw., wenn keine Rahmenvereinbarung vorliegt, nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen (Anlage 4).
In jedem Fall zu beteiligen:
Je nach Sachlage:
-Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
-Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
-Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
-Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft
-Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz / Altlasten
-Helms-Museum / Archäologisches Museum Hamburg: Abteilung Bodendenkmalpflege
-Hamburg Port Authority.
Bei Problemen mit der Online-Antragsstellung oder für generelle Fragen zur Nutzung steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags - freitags von 7:00 - 19:00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung.
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