Hamburg Service

  • Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren

    Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte, muss dies rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde melden. Die zugrunde liegende Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit Tieren kann mit dem Online-Dienst erledigt werden. Veranstaltungen mit Tieren sind zum Beispiel Tierbörsen, Wettbewerbe mit Tieren (Pferde, Hunde), Zuchtschauen, Ausstellungen oder Zirkusveranstaltungen.

  • Außengastronomie beantragen

    Gastronomen und Gewerbetreibende brauchen eine Genehmigung, wenn sie Tische, Stühle etc. auf öffentliche Flächen nutzen. Das kann auch private Grundstücke betreffen, wenn sie an öffentlichen Raum angrenzen.

  • Bewerbung für einen Standplatz bei Veranstaltungen

    Betaversion

    Mit der Betaversion dieses Onlinedienstes „Bewerbung für einen Standplatz bei Veranstaltungen“ können Sie sich für einen Standplatz auf Wochen- und Spezialmärkten (z. B. Jahrmärkte, Volksfeste) bewerben. Aktuell ist dies für den Hamburger DOM 2024 und den Hamburger Hafengeburtstag 2024 möglich. In Kürze steht Ihnen die Funktionalität „Bilder hochladen“ zur Verfügung. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Ihnen Bewerbungsmöglichkeiten für weitere Veranstaltungen bzw. Märkte bereit stehen.

  • Digitaler Widerspruch

    Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen. Voraussetzungen sind, dass gegen diesen Bescheid ein Widerspruch möglich ist und die für den Widerspruch zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet.

  • Einheitlicher Ansprechpartner EU-DLR

    Sie können den Online-Dienst nutzen, um relevante Informationen für Leistungen nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie einzuholen, verfügbare Antragsverfahren zu nutzen oder Anfragen direkt und online an den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) zu adressieren.

  • E-Rechnungsportal

    Mit diesem Dienst können Sie eine Rechnung im Standard XRechnung erfassen oder eine in einem anderen System erzeugte XRechnung hochladen.

    Außerdem können Sie eine XRechnung als Anlage einer E-Mail an das E-Rechnungsportal senden. Dafür nutzen Sie die Ihnen vom Rechnungsempfänger mitgeteilte E-Mail-Adresse.

    Hinweis: XML Rechnungsvorlagen, die vor dem 13.02.2024 erstellt wurden, müssen über die manuelle Rechnungserstellung neu erzeugt werden.

  • Erlaubnis und Lizenz für den Güterkraftverkehr

    Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung. Diese erteilt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
    Beantragen Sie hier über Ihr Servicekonto für Unternehmen Ihre Genehmigung online. Sie können eine innerdeutsche Erlaubnis oder eine EU-weite Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beantragen. Falls Sie noch kein Servicekonto für Unternehmen haben, registrieren Sie sich jetzt.

  • Gewerbeanzeige

    Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben

  • Hamburger Corona Härtefallhilfe (Direktantrag)

    Soloselbstständige, die wirtschaftlich negativ durch die Corona-Pandemie betroffen sind, haben in der Regel Anspruch auf die Neustarthilfe des Bundes, wenn sie hohe Belastungen durch Fixkosten haben ggf. auf die Überbrückungshilfe III.
    Für die wenigen Ausnahmefälle, die diese Bundesprogramme nicht nutzen können, wurde die Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH) für Soloselbstständige mit finanzieller Unterstützung des Bundes aufgelegt, die über dieses Portal beantragt werden kann.

  • Kinderbetreuung Entschädigung nach IfSG beantragen

    Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) aufgrund von Kinderbetreuung beantragen.
    Sofern Sie auf Grund einer Quarantäne/Absonderung oder eines Tätigkeitsverbots eine Entschädigung nach § 56 IfSG beantragen möchten, verwenden Sie hierfür bitte den Dienst „Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen“.
    Sollte der Antrag für eine beschäftigte Person eines Unternehmens gestellt werden, ist im Vorwege über den Online-Dienst „Firmenakte anlegen“ eine Firmenakte zu beantragen.

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

    Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.

  • Meldung zur/zum Geldwäschebeauftragten

    Mit diesem Dienst können Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor die Bestellung oder Entpflichtung von Geldwäschebeauftragten bzw. Stellvertretung melden.

  • Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen

    Für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft können Ausnahmen vom Jugendarbeitsschutzgesetz gemacht werden. Genehmigungen sind möglich, wenn dem Kind keine Nachteile entstehen, seine Sorgeberechtigten zustimmen und weder schulische noch ärztliche Einwände bestehen.

  • Personalveränderung nach dem Arzneimittelgesetz

    Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs sowie der Gewebeeinrichtungen dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.
    Die Grundlage dafür sind im Wesentlichen das Arzneimittelgesetz (AMG), die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) und damit verbunden die international geltenden Richtlinien zur Guten Herstellungspraxis (GMP). Im AMG werden die Anforderungen an verschiedene Verantwortliche Personen beschrieben. Dies ist zum Einen die Sachkundige Person (Qualified Person) gem. § 14 AMG, der Stufenplanbeauftragte gem. § 63a AMG sowie der Informationsbeauftragte gem. § 74a AMG. Zum Anderen ist die Verantwortlichkeit speziell für den Großhandel mit Arzneimitteln gem. § 52a Abs. 2 Nr. 3 AMG, für die Be- und Verarbeitung von Gewebe gem. § 20c Abs. 2 Nr. 1 AMG und für die Gewebeentnahme gem. § 20b Abs. 1 Nr. 1 AMG geregelt. Für die entsprechende Anzeige der Verantwortlichkeit nutzen Sie bitte diesen Online-Dienst.

  • Sondernutzung von öffentlichem Raum beantragen

    Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Umzüge, Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

  • Trassenanweisung beantragen

    Hier können Leitungsträger, Netzbetreiber und dessen Dienstleister eine Trassenanweisung beantragen. Hierzu kann aus Folgendem gewählt werden: Abwasser, Trinkwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Telekommunikation.

    Die Antragsstellung für Trassenanweisungen kann bereits jetzt über den neuen Online-Dienst BauWeiser erfolgen. Perspektivisch kann diese digitale Dienstleistung nur noch über BauWeiser in Anspruch genommen werden. BauWeiser bietet darüber hinaus weitere Services und Funktionen für Ihre Tiefbaumaßnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite www.bauweiser.de.

  • UmweltPartnerschaft Hamburg

    Antrag zur Aufnahme in die UmweltPartnerschaft und zur Anerkennung neuer Leistungen für Hamburger Unternehmen und Organisationen, die freiwillig in betrieblichen Umweltschutz investieren