Polizei & Justiz

  • Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr

    Äußerung zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und Einsicht in Beweisfotos

  • Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren

    Amtsgericht Hamburg - Grundbuchauskunft -
    Achtung: hier können keine Grundbuchausdrucke bestellt werden ! Dafür wenden Sie sich bitte an das zuständige Grundbuchamt !

  • Beschwerdestelle der Polizei Hamburg

    Die Beschwerdestelle der Polizei Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über kritikwürdiges Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu äußern. Das Einreichen Ihrer Beschwerde erfolgt anonym.

  • Bewerbung Ausbildung oder Studium Polizei Hamburg

    Bewerbung für eine Ausbildung, eine verkürzte Ausbildung oder ein Studium zur/zum Polizeivollzugsbeamtin/-beamten in den Berufsfeldern der Schutz-, Wasserschutz- und Kriminalpolizei

  • Cannabis-Anbau in Anbauvereinigungen verwalten

    Das Konsumcannabisgesetz regelt den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis für den Eigenkonsum durch Anbauvereinigungen.

    Mit diesem Online-Dienst ist es möglich, die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder der Vereinigung zu beantragen, Dokumente nachzureichen und Änderungen mitzuteilen sowie einen Transport anzuzeigen.

  • Datenabruf Sicherheits- & Strafverfolgungsbehörden

    Mit diesem Dienst können Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (zum Beispiel Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften) Personendatensätze aus den Datenbeständen der Meldebehörden online abrufen.

  • Digitaler Widerspruch

    Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online in deutscher Sprache Widerspruch einlegen, wenn die zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet. Ob diese Möglichkeit besteht, entnehmen Sie in der Regel dem Bescheid oder dem Internetauftritt der zuständigen Behörde.

  • Gerichtsvollzieherauskunft

    Suchmöglichkeit nach dem zuständigen Hamburger Gerichtsvollzieher

  • Hasskriminalität im Internet melden

    Hamburg kämpft für gewaltfreie Kommunikation im Netz. Hier können Sie uns auf Hasskriminalität hinweisen und Strafanzeige stellen.

    In Notfällen und bei Sachverhalten, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten erfordern, wählen Sie bitte die Notrufnummer 110 oder suchen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle auf!

  • Mitteilungen an die Polizei

    Die Dienste der Onlinewache wurden für Sie mit neuen Möglichkeiten modern gestaltet und an einer anderen Stelle angeboten. Sie werden mit der Schaltfläche zur Übersicht der neuen Onlinewache geführt. Passen Sie bitte Ihre Favoriten auf die neue Adresse an.

  • Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anzeigen

    Wenn Sie als Privatperson eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beobachten, können Sie über diesen Online-Dienst selbige anzeigen. Insbesondere wenn Sie durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen. Verstöße im Rahmen von Unfällen können über diesen Dienst nicht angezeigt werden.

  • Polizeiliche Aktenkurzinformation Verkehrsunfall

    Nur für Rechtsanwälte und Versicherungen (Schadensregulierer i.S. der §§ 29a, 29c StVZO)

  • Polizeiliche Aktenkurzinformation Verkehrsunfall

    Nur für die interne Benutzung durch die Polizei über Intranet

  • Schwarzarbeit melden

    Schwarzarbeit belastet die Beitrags- und Steuerzahler, schädigt die Sozialsysteme und verhindert fairen Wettbewerb. Die für Ihre Hinweise zuständige Behörde können Sie mit Hilfe eines Kontakt-Wegweisers herausfinden. Bei Beobachtungen von Verstößen gegen die Gewerbe- und Handwerksordnung können Sie Ihren Hinweis online melden.

  • Strafanzeigen an die Polizei

    Die Dienste der Onlinewache wurden für Sie mit neuen Möglichkeiten modern gestaltet und an einer anderen Stelle angeboten. Sie werden mit der Schaltfläche zur Übersicht der neuen Onlinewache geführt. Passen Sie bitte Ihre Favoriten auf die neue Adresse an.

  • Termin für Ausschlagung einer Erbschaft beantragen

    Wenn Sie zum Erbe berufen sind, aber die Erbschaft nicht annehmen möchten, müssen Sie die Erbschaft ausschlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge, eines Testaments oder eines Erbvertrags erben. Die Ausschlagung einer Erbschaft muss innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie erfahren, dass Sie als Erbe berufen sind. Dies setzt kein Schreiben des Gerichtes voraus, sondern bezieht sich ganz subjektiv und individuell auf Ihre Kenntnis zu Ihrer Erbenstellung.

    Mit diesem Online-Dienst stellen Sie einen Antrag für eine Terminvereinbarung an das zuständige Nachlassgericht.
    Wichtiger Hinweis: Dieser Online-Dienst dient nicht der Fristwahrung für die Ausschlagung einer Erbschaft!