Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Der Antragsteller erhält eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage.
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Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
5 Minuten für einen Antrag zu einem Objekt.
Je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und 4 Wochen.
Behörde für Kultur und Medien
Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
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