Registerauskünfte

  • Digitaler Widerspruch

    Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online in deutscher Sprache Widerspruch einlegen, wenn die zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet. Ob diese Möglichkeit besteht, entnehmen Sie in der Regel dem Bescheid oder dem Internetauftritt der zuständigen Behörde.

  • Meldebehörde Intern

    Kontrolle des Meldedatenbestandes.

    Dieser Dienst steht ausschließlich Mitarbeitern der IT-Abteilung des Hamburg Service zur Verfügung