Hamburg Service

  • Digitaler Widerspruch

    Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen. Voraussetzungen sind, dass gegen diesen Bescheid ein Widerspruch möglich ist und die für den Widerspruch zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet.

  • Meldebehörde Intern

    Kontrolle des Meldedatenbestandes.

    Dieser Dienst steht ausschließlich Mitarbeitern der IT-Abteilung des Hamburg Service zur Verfügung