Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis für vorübergehende Grundwasserabsenkungen werden Auflagen und Bedingungen erteilt, die einzuhalten sind. Dazu gehören regelmäßige Meldungen, z.B. der geförderten Wassermengen und Wasserstände der Beobachtungsmessstellen. Diese Messdaten können über den Onlinedienst an die Wasserbehörde gemeldet werden.
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Die Verwendung des Onlinedienstes ist nur möglich, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis für die vorübergehende Grundwasserabsenkung erteilt wurde.
Es fallen keine Gebühren an
Ca. 5-10 Minuten
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Referat Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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