Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot des § 4/5 (7)
der betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung zur Errichtung einer Abwassersammelgrube
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Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige
Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
ca. 10 - 15 Minuten
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt. Anträge sollten vier bis sechs Wochen vorher gestellt werden.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Frau Franz
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