wasserrechtliche Erlaubnis - Abwassersammelgrube
Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot des § 4/5 (7)
der betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung zur Errichtung einer Abwassersammelgrube
der betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung zur Errichtung einer Abwassersammelgrube
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten?
Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige
Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
ca. 10 - 15 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt. Anträge sollten vier bis sechs Wochen vorher gestellt werden.
Wer kann mir helfen?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Frau Franz
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Frau Franz
- Tel. 040 42840 5288
- hella.franz@bukea.hamburg.de
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