Hamburg Service

  • Digitaler Widerspruch

    Mit diesem Onlineservice können BürgerInnen und Unternehmen selbst oder vertreten durch andere Personen oder Unternehmen gegen einen erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen. Voraussetzungen sind, dass gegen diesen Bescheid ein Widerspruch möglich ist und die für den Widerspruch zuständige Behörde diesen Onlineservice anbietet.

  • E-Rechnungsportal

    Mit diesem Dienst können Sie eine Rechnung im Standard XRechnung erfassen oder eine in einem anderen System erzeugte XRechnung hochladen.

    Außerdem können Sie eine XRechnung als Anlage einer E-Mail an das E-Rechnungsportal senden. Dafür nutzen Sie die Ihnen vom Rechnungsempfänger mitgeteilte E-Mail-Adresse.

    Hinweis: XML Rechnungsvorlagen, die vor dem 13.02.2024 erstellt wurden, müssen über die manuelle Rechnungserstellung neu erzeugt werden.

  • Gerichtsvollzieherauskunft

    Suchmöglichkeit nach dem zuständigen Hamburger Gerichtsvollzieher

  • Hamburger Corona Härtefallhilfe (Direktantrag)

    Soloselbstständige, die wirtschaftlich negativ durch die Corona-Pandemie betroffen sind, haben in der Regel Anspruch auf die Neustarthilfe des Bundes, wenn sie hohe Belastungen durch Fixkosten haben ggf. auf die Überbrückungshilfe III.
    Für die wenigen Ausnahmefälle, die diese Bundesprogramme nicht nutzen können, wurde die Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH) für Soloselbstständige mit finanzieller Unterstützung des Bundes aufgelegt, die über dieses Portal beantragt werden kann.

  • Härtefallfonds (Nur für Schuldnerberatungsstellen)

    Zum Schutz vor Energiesperren sollen Privatpersonen in Hamburg auch dann Unterstützung erhalten, wenn ihnen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann.

    Die Hilfe ist zweckgebunden, um Energiesperren auszusetzen oder zu verhindern. Sie erfolgt als Direktüberweisung an das jeweilige Energieversorgungsunternehmen.

  • Honorarverträge Schulen: Rechnungserstellung

    Rechnungserstellung zu Honorarverträgen mit den öffentlichen Schulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

  • INEZ

    Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen

  • Sammelfonds für Bußgelder

    Beantragung von Geldern für gemeinnützige Einrichtungen

  • Stiftungsverzeichnis

    Verschaffen Sie sich rasch und umfassend einen Überblick über die vielfältige Stiftungslandschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Vorab-Check: Übernahme Energieschulden

    Zum Schutz vor Energiesperren (insbesondere Stromsperren) in Hamburg sollen Privatpersonen, denen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann, eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds erhalten. Dieser Vorab-Check ermöglicht Ihnen eine Vorab-Prüfung, ob Sie möglicherweise zur förderberechtigten Zielgruppe gehören. Auf der Homepage (https://www.hamburg.de/haertefallfonds) ist aufgeführt, welche Energieversorgungsunternehmen an dem Härtefallfonds teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass nur Kund:innen dieser Unternehmen eine Schuldenübernahme zur Verhinderung von Energiesperren erhalten können.