Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.
Wenn Sie Selbstständiger oder Heimarbeiterin sind, benötigen Sie ein einfaches Servicekonto.
Wenn Sie Arbeitgeber*in sind, benötigen Sie ein Servicekonto Business in Verbindung mit einer Firmenakte. Die Anlage einer Firmenakte ist im Vorwege der Antragstellung einer Entschädigung nach IfSG erforderlich.
Im Servicekonto Business sind die Dienste „Firmenakte anlegen“ sowie „Kinderbetreuung Entschädigung nach IfSG“ und/oder „Quarantäne Entschädigung nach IfSG“ einzurichten und die antragstellenden Personen auf die Dienste zu berechtigen. Nach Anlage der Firmenakte erhalten Sie eine Vertretungsbefugnisnummer, welche dann in der Antragstellung Entschädigung nach IfSG einzugeben ist.