Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.
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Für die Antragsstellung können Nachweise hochgeladen werden. Das ist eine Kopie des Beschäftigungsnachweises der beschäftigten Person (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids. Sie können auch einen Antrag stellen, ohne die konkrete Antragsart oder Leistung zu kennen. Das zuständige Amt wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und den Antrag ggf. mit Ihnen vervollständigen.
In NRW, Bayern und dem Saarland wurden die Integrationsämter in Inklusionsämter umbenannt. Im Folgenden verwenden wir ausschließlich den Begriff Integrationsamt. Diese verkürzte Sprachform hat einen rein redaktionellen, vereinfachten Grund und beinhaltet keine Wertung.
Es fallen keine Gebühren an.
Für die Beratungsanfrage brauchen Sie etwa 5 Minuten. Den Antrag stellen Sie innerhalb von etwa 15 - 20 Minuten.
Die einfache Beratungsanfrage bearbeiten wir kurzfristig. Wenn Sie einen Antrag stellen, meldet sich Ihre Ansprechperson des Integrationsamts in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Nutzen Sie gerne unsere Behörden-Hotline 115. Dort hilft man Ihnen weiter.
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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