Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben
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Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:
Kommt es zu Problemen bei der Hausnummerneingabe, nutzen Sie bitte die Formulare unter „Formulare, Services & Links“.
Im Rahmen der Anmeldung eines Gewerbes sind Sie nach § 138 AO verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung Ihrem zuständigen Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in elektronischer Form zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür das Dienstleistungsportal ELSTER (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare).
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.hamburg.de/fb/informationen-fuer-buerger#anker_14 oder von Ihrem zuständigen Finanzamt unter der Behördenrufnummer 115.
Neuanmeldungen und Betriebssitzverlegungen: 20 € (bei Anzeigen von Personengesellschaften pro Person)
Die Gebühr wird für die Nutzung des Dienstes erhoben. Mit dieser Gebühr sind zugleich weitere Gebühren für das Ausstellen einer Bescheinigung der entsprechenden Anzeigen abgegolten.
ca. 15 Minuten
3 bis 10 Werktage
Fragen zum Bearbeitungsstand:
Nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder (siehe „Weitere Links"), oder die unten angegebene Einheitliche Behördennummer 115
Fragen zur Bedienung:
Nutzen Sie die Kontaktinformationen "Verfahrensbetreuung Gewerbe" im Text
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz