Gewerbeanzeige

Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nicht EU-Bürger müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges

Kommt es zu Problemen bei der Hausnummerneingabe, nutzen Sie bitte die Formulare unter „Formulare, Services & Links“.

Im Rahmen der Anmeldung eines Gewerbes sind Sie nach § 138 AO verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung Ihrem zuständigen Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in elektronischer Form zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür das Dienstleistungsportal ELSTER (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare).

Wie hoch sind die Kosten?

Neuanmeldungen und Betriebssitzverlegungen: 20 € (bei Anzeigen von Personengesellschaften pro Person)
Die Gebühr wird für die Nutzung des Dienstes erhoben. Mit dieser Gebühr sind zugleich weitere Gebühren für das Ausstellen einer Bescheinigung der entsprechenden Anzeigen abgegolten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 15 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

3 bis 10 Werktage

Wer kann mir helfen?

Bei Fragen zum Sachstand Ihrer Gewerbemeldung wenden Sie sich bitte an das für den Betriebssitz zuständige Bezirksamt (Behördenfinderfinder: Gewerbe anmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden).

Bei Fragen zur Bedienung und technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Verfahrensbetreuung Gewerbe.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz