Gewerbeanzeige
Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nicht EU-Bürger müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges
Kommt es zu Problemen bei der Hausnummerneingabe, nutzen Sie bitte die Formulare unter „Formulare, Services & Links“.
Im Rahmen der Anmeldung eines Gewerbes sind Sie nach § 138 AO verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung Ihrem zuständigen Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in elektronischer Form zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür das Dienstleistungsportal ELSTER (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare).
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.hamburg.de/fb/informationen-fuer-buerger#anker_14 oder von Ihrem zuständigen Finanzamt unter der Behördenrufnummer 115.
- Personalausweis oder Reisepass
- Nicht EU-Bürger müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorliegen der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Erlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten: Vorliegen des Handelsregisterauszuges
Kommt es zu Problemen bei der Hausnummerneingabe, nutzen Sie bitte die Formulare unter „Formulare, Services & Links“.
Im Rahmen der Anmeldung eines Gewerbes sind Sie nach § 138 AO verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung Ihrem zuständigen Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in elektronischer Form zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür das Dienstleistungsportal ELSTER (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare).
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.hamburg.de/fb/informationen-fuer-buerger#anker_14 oder von Ihrem zuständigen Finanzamt unter der Behördenrufnummer 115.
Wie hoch sind die Kosten?
Neuanmeldungen und Betriebssitzverlegungen: 20 € (bei Anzeigen von Personengesellschaften pro Person)
Die Gebühr wird für die Nutzung des Dienstes erhoben. Mit dieser Gebühr sind zugleich weitere Gebühren für das Ausstellen einer Bescheinigung der entsprechenden Anzeigen abgegolten.
Die Gebühr wird für die Nutzung des Dienstes erhoben. Mit dieser Gebühr sind zugleich weitere Gebühren für das Ausstellen einer Bescheinigung der entsprechenden Anzeigen abgegolten.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
ca. 15 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
3 bis 10 Werktage
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
Fragen zum Bearbeitungsstand:
Nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder (siehe „Weitere Links"), oder die unten angegebene Einheitliche Behördennummer 115
Fragen zur Bedienung:
Nutzen Sie die Kontaktinformationen "Verfahrensbetreuung Gewerbe" im Text
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Fragen zur Bedienung:
Nutzen Sie die Kontaktinformationen "Verfahrensbetreuung Gewerbe" im Text
- Tel. +49 40 115
- gewerbe-verfahren@altona.hamburg.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz