Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Kunst- und Kulturschaffende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen (§ 4 Nr. 20 u. 21 UStG). Für ihr zuständiges Finanzamt brauchen sie eine Bescheinigung der Behörde für Kultur und Medien. Der entsprechende Antrag kann hier online gestellt werden.
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Bitte halten Sie alle erforderlichen Unterlagen in digitaler Form bereit. Dokumente aus Papier können Sie einscannen oder abfotografieren.
Die Kosten richten sich nach Nummer 5 a) der Anlage zum Gebührengesetz (GebG) vom 5. März 1986 in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Informationen finden Sie hier (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GebGHA1986V13Anlage).
5-10 Minuten, wenn alle Unterlagen digital vorliegen.
Maximal 4 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Solokünstler/-in oder Künstlerensemble
Künstlerische Schule oder selbständig Lehrende
Behörde für Kultur und Medien
Bereich: Künstlerische Schule, selbständig Lehrende, Musik
Fachliche Ansprechpartnerin: Birgit Laukner
Bereich: Theater und Tanz
Fachliche Ansprechpartnerin: Birte Buchner
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Theater, Tanz und Musik
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung für die Bereiche Theater, Tanz, Performance und Musik
Künstlerische Schulen oder selbständig Lehrende
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21a, bb oder b, bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung für eine private Schule oder eine andere berufsbildende Einrichtung oder als selbständiger Lehrer/selbständige Lehrerin