Erlaubnis und Lizenz für den Güterkraftverkehr

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung. Diese erteilt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Beantragen Sie hier über Ihr Servicekonto für Unternehmen Ihre Genehmigung online. Sie können eine innerdeutsche Erlaubnis oder eine EU-weite Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beantragen. Falls Sie noch kein Servicekonto für Unternehmen haben, registrieren Sie sich jetzt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Für die Erteilung der Genehmigung (innerdeutsche Erlaubnis) oder einer Gemeinschaftslizenz müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Um einen Antrag für Ihr Unternehmen jetzt stellen zu können, benötigen Sie zur Identifizierung eine Kopie der Personalausweise des Inhabers und/oder Geschäftsführers und ggf. des Verkehrsleiters, sofern diese Rolle nicht vom Inhaber und/oder Geschäftsführer mit übernommen wird. Dem Antrag müssen je nach Unternehmensform verschiedene Anlagen beigefügt werden. Diese können Sie sofort hochladen oder später nachreichen. Eine Übersicht der beizufügenden Anlagen und wo Sie diese erhalten finden Sie auf unserer Website (s. Link unter "Was es sonst noch zu wissen gibt").

Wie hoch sind die Kosten?

Die Gebühren werden nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr ermittelt. Diese belaufen sich in der Regel auf 500 € für die Genehmigung und weitere 80 € je Fahrzeug für die Ausfertigung der Erlaubnis bzw. der beglaubigten Kopie der EU-Lizenz. Bei Antragstellung sind vorab 250 € zu entrichten, die Restgebühr wird nach Erteilung der Genehmigung fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung des Online-Antrags dauert etwa 15-30 Minuten. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht alle Anlagen vorliegen, können Sie diese innerhalb von drei Wochen nachreichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die behördeninterne Bearbeitung dauert bei Antragsvollständigkeit etwa zwei bis drei Wochen, in Ausnahmefällen länger.

Was es sonst noch zu wissen gibt?

Wer kann mir helfen?

Bei Fragen zu Ihrem Online-Antrag wenden Sie sich bitte an das Team Güterkraftverkehr der Verkehrsgewerbeaufsicht.
Frau Stobbe (Buchstabe A-Ko) - Tel. +49 40 42841 3756
Frau Kräger (Buchstabe Kp-Z) - Tel. +49 40 42841 3755

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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