Cannabis-Anbau in Anbauvereinigungen beantragen

Das Konsumcannabisgesetz regelt den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis für den Eigenkonsum durch Anbauvereinigungen. Mit diesem Online-Dienst ist es möglich, die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder der Vereinigung zu beantragen, Dokumente nachzureichen und Änderungen mitzuteilen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Dieser Service richtet sich ausschließlich an Anbauvereinigungen im Sinne des Cannabis-Gesetzes („Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum“). Vertretungsberechtigte Mitglieder einer Anbauvereinigung stellen hier Anträge auf gemeinschaftlichen Anbau und Eigenkonsum.

Derzeit kann der Dienst nur von Anbauvereinigungen mit Sitz in Hamburg genutzt werden. Anbauvereinigungen in anderen Bundesländern wenden sich bitte an die dort zuständige Behörde.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen stationären oder Laptop-Rechner benutzen, können Sie Ihre Daten zwischenspeichern und die Antragsstrecke in dieser Zeit unterbrechen. So können Sie eventuell auftretende Fragen klären und den Online-Dienst danach fortsetzen. Bei der mobilen Version z. B. auf einem Smartphone oder Tablet besteht diese Möglichkeit noch nicht. Hier müssten Sie Ihre Daten neu eingeben.

Wie hoch sind die Kosten?

Es werden keine Gebühren im Online-Dienst erhoben. Über die anfallenden Gebühren im Erlaubnisverfahren werden Sie direkt von der zuständigen Behörde informiert.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Nutzung des Onlinedienstes dauert circa 20-30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die zuständige Behörde wird innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.

Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:

• Satzung der Vereinigung
• Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister
• Vertretungsberechtigung für die Anbauvereinigung bzw. Vollmacht (inkl. Zustimmung aller notwendigen vertretungsberechtigten Personen)
• Angaben zur Beantragung des Führungszeugnisses (Bundeszentralregister)
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Je Vereinigungsgelände ("befriedetes Besitztum"): Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) im Maßstab min. 1:500 mit entsprechenden zeichnerischen Eintragungen
• Je Vereinigungsgebäude ("befriedetes Besitztum"): Bauzeichnung mit Maßstabsangabe (min. 1:100)
• Anbau- und Weitergabekonzept
• Sicherungs- und Schutzkonzept
• Nachweise der Beratungs- und Präventionskenntnisse
• Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
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Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

Kapitel 4 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) in der jeweils geltenden Fassung