Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit
Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Grundlage ist § 8 LuftSiG. Anträge können für folgende sicherheitsrelevante Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.
Hier startenWelche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Das Angebot richtet sich an Flughafenbetreiber und weitere Arbeitgeber von Beschäftigten, die in der für die Luftsicherheit relevanten Bereichen tätig sind.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV). Sie werden je nach Einzelfall von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde festgelegt.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?
Ca. 10 - 20 Minuten.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Das hängt vom Einzelfall ab. Die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde kann den zeitlichen Aufwand abschätzen.
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
-
Nutzen Sie gerne unsere bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.
- Telefon:
- 115
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz