Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wer beabsichtigt Arzneimittel herzustellen, braucht gem. § 13 Abs.1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Regel eine Herstellungserlaubnis. Für Ärzte und Heilpraktiker macht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme. Wer von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte, muss dies bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte anzeigen.
Bitte nutzen Sie für die Anzeige dieses Online-Formular.
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Der Online-Dienst kann ausschließlich von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern genutzt werden, die gemäß § 13 Abs. 2b S.1 AMG Arzneimittel erlaubnisfrei herstellen möchten. Herstellungsort ist Hamburg.
Gemäß der Anlage zur Gebührenordnung für das Öffentliche Gesundheitswesen wird für die Bearbeitung Ihrer Anzeige eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben.
ca. 15 Min
ca. 2 Wochen
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte
Postfach 30 28 22, D-20310 Hamburg
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