Erlaubnisfreie Arzneimittelherstellung anzeigen

Wer beabsichtigt Arzneimittel herzustellen, braucht gem. § 13 Abs.1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Regel eine Herstellungserlaubnis. Für Ärzte und Heilpraktiker macht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme. Wer von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte, muss dies bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte anzeigen.
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Der Online-Dienst kann ausschließlich von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern genutzt werden, die gemäß § 13 Abs. 2b S.1 AMG Arzneimittel erlaubnisfrei herstellen möchten. Herstellungsort ist Hamburg.

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  • Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
    Amt für Verbraucherschutz
    Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte
    Postfach 30 28 22, D-20310 Hamburg

  • Tel. 040-42837-0
  • pharmaziewesen@justiz.hamburg.de

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