Aufhebung des Kündigungsschutzes beantragen
Für schwangere Arbeitnehmerinnen sowie für Mütter und Väter in Elternzeit, besteht ein Kündigungsschutz. Dieses Kündigungsverbot kann nur in ganz besonderen Fällen vom Amt für Arbeitsschutz aufgehoben werden. Hier haben Arbeitgeber:Innen die Möglichkeit, eine Zulässigkeitserklärung zu erwirken.
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