Aufhebung des Kündigungsschutzes beantragen

Für Schwangere und für Menschen in Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Die zuständige Behörde kann diesen Kündigungsschutz aufheben, wenn eine Weiterbeschäftigung im Betrieb unmöglich oder unzumutbar ist. Hier haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, ihre Gründe vorzubringen und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

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