Leistungen nach Impfschädigung (SGB XIV)

Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen für Impfgeschädigte nach dem SGB XIV online stellen. Ihre Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und die Antragstellung später fortzusetzen. Im Antrag können Sie Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte oder Impfnachweise) hochladen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Impfung muss in der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt worden sein.

Wie hoch sind die Kosten?

Es entstehen keine Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

30-45 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Monate und hängt vom Einzelfall ab. Wir informieren Sie jedoch regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Sobald wir über Ihren Antrag entschieden haben, erhalten Sie unsere Entscheidung auf dem Postweg.

Kann ich meine Daten zwischenspeichern?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, während der Antragstellung jederzeit zwischenzuspeichern. Wenn Sie zwischenspeichern, wird eine Datei erstellt, die alle Ihre bisherigen Eingaben und die von Ihnen hochgeladenen Dokumente enthält. Diese Datei können Sie herunterladen und auf Ihrem Computer/Tablet/Smartphone speichern. Sie können dann zu einem späteren Zeitpunkt die Antragstellung wieder starten, die heruntergeladene Datei auswählen und mit der Antragstellung fortfahren. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst wieder durch alle bereits ausgefüllten Seiten klicken müssen – Ihre Eingaben und Dokumente sind dann aber bereits vorhanden.

Was ist nach der Antragstellung noch zu tun?

Sie bekommen nach wenigen Tagen eine Eingangsbestätigung per Post. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie die bereits im Onlineantrag von Ihnen ausgefüllte Einwilligungserklärung. Bitte unterschreiben Sie diese Erklärung und schicken uns diese per Post zurück.

Wir benötigen die Einwilligungserklärung zwingend im Original.

Gemeinsam mit der Einwilligungserklärung können Sie auch Folgendes mit einreichen:

  • Unterlagen, die Sie im Onlineantrag nicht hochgeladen haben
  • Angaben, die Sie im Onlineantrag vergessen haben
  • Korrekturen zu im Onlineantrag gemachten Angaben

Sobald wir die unterschriebene Einwilligungserklärung im Original von Ihnen erhalten haben, können wir mit der Bearbeitung Ihres Antrages beginnen. Wir fordern dann Unterlagen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie weitere medizinische Unterlagen bei den von Ihnen angegebenen Stellen an. Von dort erhalten wir zum Beispiel Krankenhausakten und auch Befundberichte von Ihren Ärzten (sofern Sie uns diese nicht bereits zur Verfügung gestellt haben).

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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