Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen für Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz online stellen. Ihre Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und die Antragstellung später fortzusetzen. Im Antrag können Sie Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte oder Impfnachweise) hochladen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Versorgungsamt Hamburg für die Entschädigung von Impfgeschädigten, aber nicht für mögliche Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (etwa wegen möglicher Unternehmenshilfen oder wegen Verdienstausfalls aufgrund von Quarantäne) zuständig ist.
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Die Impfung muss in der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt worden sein.
Es entstehen keine Kosten.
30-45 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Monate und hängt vom Einzelfall ab. Wir informieren Sie jedoch regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Sobald wir über Ihren Antrag entschieden haben, erhalten Sie unsere Entscheidung auf dem Postweg.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, während der Antragstellung jederzeit zwischenzuspeichern. Wenn Sie zwischenspeichern, wird eine Datei erstellt, die alle Ihre bisherigen Eingaben und die von Ihnen hochgeladenen Dokumente enthält. Diese Datei können Sie herunterladen und auf Ihrem Computer/Tablet/Smartphone speichern. Sie können dann zu einem späteren Zeitpunkt die Antragstellung wieder starten, die heruntergeladene Datei auswählen und mit der Antragstellung fortfahren. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst wieder durch alle bereits ausgefüllten Seiten klicken müssen – Ihre Eingaben und Dokumente sind dann aber bereits vorhanden.
Sie bekommen nach wenigen Tagen eine Eingangsbestätigung per Post. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie die bereits im Onlineantrag von Ihnen ausgefüllte Einwilligungserklärung. Bitte unterschreiben Sie diese Erklärung und schicken uns diese per Post zurück.
Wir benötigen die Einwilligungserklärung zwingend im Original.
Gemeinsam mit der Einwilligungserklärung können Sie auch Folgendes mit einreichen:
Sobald wir die unterschriebene Einwilligungserklärung im Original von Ihnen erhalten haben, können wir mit der Bearbeitung Ihres Antrages beginnen. Wir fordern dann Unterlagen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie weitere medizinische Unterlagen bei den von Ihnen angegebenen Stellen an. Von dort erhalten wir zum Beispiel Krankenhausakten und auch Befundberichte von Ihren Ärzten (sofern Sie uns diese nicht bereits zur Verfügung gestellt haben).
Ansprechpartner Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Versorgungsamt Hamburg
Adresse: Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz