Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Zum Schutz vor Energiesperren sollen Privatpersonen in Hamburg auch dann Unterstützung erhalten, wenn ihnen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann.
Die Hilfe ist zweckgebunden, um Energiesperren auszusetzen oder zu verhindern. Sie erfolgt als Direktüberweisung an das jeweilige Energieversorgungsunternehmen.
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Der Online-Dienst wird nur von den Schuldnerberatungsstellen genutzt. Für Bürger:innen steht ein Vorab Prüfungstool unter www.hamburg.de/haertefallfonds zur Verfügung.
Es fallen keine Gebühren an.
5 - 10 Minuten
Die Daten werden in der Regel innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet und an die Energieversorgungsunternehmen übermittelt.
Ansprechpartner:innen
Sozialbehörde SI 2
Adresse Hamburger Straße 47 in 22083 Hamburg
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