Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Zum Schutz vor Energiesperren (insbesondere Stromsperren) in Hamburg sollen Privatpersonen, denen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann, eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds erhalten. Dieser Vorab-Check ermöglicht Ihnen eine Vorab-Prüfung, ob Sie möglicherweise zur förderberechtigten Zielgruppe gehören. Auf der Homepage (https://www.hamburg.de/haertefallfonds) ist aufgeführt, welche Energieversorgungsunternehmen an dem Härtefallfonds teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass nur Kund:innen dieser Unternehmen eine Schuldenübernahme zur Verhinderung von Energiesperren erhalten können.
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Dieser Online-Dienst stellt lediglich ein Vorab-Check dar und ist vollkommen unverbindlich. Eine verbindliche Prüfung, ob Sie zur förderberechtigten Zielgruppe gehören, kann nur durch eine der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen erfolgen. Eine Liste der Schuldnerberatungsstellen finden Sie hier.
Es fallen keine Gebühren an
5-10 Minuten
Es findet keine Datenübermittlung an uns statt. Zur verbindlichen Prüfung, ob Sie zur förderberechtigten Zielgruppe gehören, wenden Sie sich bitte an eine der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen.
Ansprechpartner Sozialbehörde
Adresse Hamburger Straße 47 in 22083 Hamburg
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