Auskünfte f. Sicherheits- und Strafverfolgungsbeh.
Bundesweite Melderegisterauskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
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Freischaltung zur Nutzung des Dienstes durch das Amt für zentrale Meldeangelegenheiten: Der Dienst steht nur Behörden zur Verfügung, die in § 34 Absatz 4 Satz 1 BMG genannt werden.
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Wer kann mir helfen?
Amt für zentrale Meldeangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3
21073 Hamburg
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- Tel. +49 40 42871 3472
- melderegister-online@harburg.hamburg.de
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