Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Beantragung von Geldern für gemeinnützige Einrichtungen
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
Es fallen keine Gebühren an.
Die Bearbeitung dauert ca. 5-10 Minuten.
Die Registrierung zur Aufnahme in die Liste der als Bußgeldempfänger in Betracht kommenden gemeinnützigen Einrichtungen kann bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Bearbeitung der Anträge auf Zuweisung erfolgt bis zum nächsten Verteilungstermin.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz