Sammelfonds für Bußgelder
Beantragung von Geldern für gemeinnützige Einrichtungen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO)
- eine aktuelle Vereinssatzung
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht
Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO)
- eine aktuelle Vereinssatzung
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Gebühren an.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
5 bis 10 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Registrierung i.d.R. 3-5 Arbeitstage. Entscheidung über Zuweisungen i.d.R. im März und September
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
Justizbehörde Hamburg
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg
- Tel. +49 40 42843 3270
- bussgeldfonds@justiz.hamburg.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
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