Sammelfonds für Bußgelder

Beantragung von Geldern für gemeinnützige Einrichtungen

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.

Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:

  • einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO)
  • eine aktuelle Vereinssatzung
  • einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung dauert ca. 5-10 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Registrierung zur Aufnahme in die Liste der als Bußgeldempfänger in Betracht kommenden gemeinnützigen Einrichtungen kann bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Bearbeitung der Anträge auf Zuweisung erfolgt bis zum nächsten Verteilungstermin.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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