Ausnahmegenehmigung von einer Sperrzeit

Antrag zur Verkürzung oder Aufhebung von einer Sperrzeit

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung einer Sperrzeit ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse.
Es ist ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Antrag eine Änderung der Sperrzeit beantragen.
Es handelt sich nicht um einen Antrag für eine Veranstaltungserlaubnis.

Wenn Sie diesen Antrag als gemeinnützig anerkannter Verein oder gemeinnützig anerkannte Organisation stellen, benötigen Sie einen Nachweis (im PDF-Dateiformat) für den Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden Gebühren in Höhe von 45,00 € erhoben. Die Entrichtung der Gebühr ist Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Anliegens in der zuständigen Behörde.
Zunächst wird Ihr digitaler Antrag an die zuständige Behörde mittels dieses Onlinedienstes übermittelt.
Danach erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sobald die entsprechende Zahlung durch Sie bei der zuständigen Behörde eingegangen ist, wird Ihr Antrag bearbeitet und Sie erhalten eine Benachrichtigung.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Für die Bearbeitung Ihres Antrages wird bis zu einer Woche benötigt. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Erledigung der Gebührenerhebung.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne unsere Behörden-Hotline 115. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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