Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.
Das Hamburger Hundegesetz regelt das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Freie und Hansestadt Hamburg.
Zu diesem Zwecke wurde das Hamburger Hunderegister eingeführt und dient der Erfassung und Verwaltung aller in Hamburg gehaltenen Hunde.
In diesem Online Dienst ist es möglich, Hunde im Hamburger Hunderegister an- und abzumelden, Daten zu ändern oder Erlaubnisse zu beantragen.
Mit der An-/ Abmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister haben Sie die steuerliche Verpflichtung bereits erfüllt. Die Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Bescheid zur Hundesteuer erfolgt automatisch.
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Bitte informieren Sie uns, wenn sich Daten ändern, z. B., wenn Sie umziehen oder Ihr Hund verstirbt. Änderungen können Sie gleich hier vornehmen.
Grundsätzlich gilt: Jeder Hund, der länger als zwei Monate in Hamburg gehalten wird, gehört ins Hunderegister.
Dem Hund muss ein fälschungssicherer Transponder (Microchip) eingesetzt worden sein – die entsprechende Transpondernummer ist bei der Anmeldung anzugeben. Der Hund muss versichert sein (max. Selbstbeteiligung 500 EUR) – die Angaben über die Versicherung sind bei der Anmeldung erforderlich.
Die Online-Anmeldung kostet 31 Euro (ab 2024). Damit sparen Sie gegenüber der klassischen Anmeldung im Bezirksamt erheblich.
Etwa 10 Minuten.
Sie können den Nachweis der Anmeldung sofort herunterladen.
Bei Problemen mit dem Online-Dienst oder für generelle Fragen zur Nutzung des HamburgService steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz