Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie benötigen das Geschäftszeichen des Baugenehmigungsbescheids.
Baubeginnanzeige nach § 72a Absatz 1 Hamburgische Bauordnung
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie benötigen das Geschäftszeichen des Baugenehmigungsbescheids.
Es fallen keine Gebühren an.
ca. 15 Minuten
Sie erhalten das Ergebnis direkt.
Bezirksamt Bergedorf
Postfach 21003
21027 Hamburg
Ansprechpartner: Andreas Hüter
Wentorfer Straße 38
21029 Hamburg
Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
Hilfe
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz