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Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei Allgemeinen Wahlen (Bundestagswahlen, Bürgerschaftswahlen, Europa- und Bezirksversammlungswahlen)
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Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wahlberechtigung
Es fallen keine Gebühren an.
In der Regel 2 bis 5 Minuten
bis zu einer Woche
Grundsätzlich kann jede und jeder Wahlberechtigte je nach Art der Wahl als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zugelassen werden:
Mit dem Absenden Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten von diesem Online-Dienst an die zuständige Wahlgeschäftsstelle weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Diese Erlaubnis zur Verarbeitung können Sie jederzeit bei der Wahlgeschäftsstelle widerrufen.
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Bezirksamt Hamburg-Nord
Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen
Kümmellstraße 7
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