Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei Allgemeinen Wahlen (Bundestagswahlen, Bürgerschaftswahlen, Europa- und Bezirksversammlungswahlen)

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Wahlberechtigung

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

In der Regel 2 bis 5 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

bis zu einer Woche

Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?

Grundsätzlich kann jede und jeder Wahlberechtigte je nach Art der Wahl als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zugelassen werden:

  • Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
  • Bei Bürgerschaftswahlen: Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
  • Bei Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.
  • Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen: Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
  • Bei Volksentscheiden und Bürgerschaftsreferenden (als Abstimmungshelferin/Abstimmungshelfer): Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.

Was ist noch wichtig?

Mit dem Absenden Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten von diesem Online-Dienst an die zuständige Wahlgeschäftsstelle weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Diese Erlaubnis zur Verarbeitung können Sie jederzeit bei der Wahlgeschäftsstelle widerrufen.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch in Papierform.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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