Abbrennen gewerblicher Großfeuerwerke anzeigen

In diesem Online-Dienst können Sie als Privatperson oder Unternehmen das Abbrennen von Feuerwerken anzeigen, sofern Sie Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber*innen sind.

Großfeuerwerke sind das ganze Jahr über möglich, wenn fachkundige Personen die Aufsicht führen und die zuständigen Behörden rechtzeitig informiert werden. Die Anmeldefrist liegt bei mindestens 2 Wochen. Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen mit Seeschiffsverkehr müssen 4 Wochen vorher angezeigt werden. In einzelnen Orten können zusätzliche Regeln gelten.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Ein Servicekonto ist für den Online-Dienst nicht notwendig, aber nützlich.
Es erspart Ihnen die mehrfache Eingabe persönlicher Daten, erleichtert den Austausch von Informationen und dokumentiert alles Wichtige. Wenn Sie schon ein Servicekonto haben, können Sie sich hier einloggen.
Sie besitzen noch kein Servicekonto und möchten sich jetzt registrieren? Das ist hier möglich. Alle Servicekonten sind kostenlos.

Wie Sie ein Nutzerkonto für Unternehmen im Serviceportal Hamburg anlegen können, erfahren Sie hier im Video.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Für die Anmeldung eines Feuerwerks brauchen Sie den Befähigungsnachweis gemäß SprengG oder eine Erlaubnis der Behörde.
Halten Sie alle Dokumente zur Ortsbeschreibung (Lageplan) und Versicherung, Befähigung oder Erlaubnis in digitaler Form bereit. Falls Sie ein Feuerwerk in der Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen mit Seeschiffsverkehr anzeigen möchten: Denken Sie bitte an die 4-Wochen-Frist.
Sie wollen als gewerblicher Pyrotechniker die Erprobung und Vorführung für ein Theaterfeuerwerk beantragen? Dann --> Online-Dienst "Genehmigung von Theaterfeuerwerken beantragen"
Sie wollen als nicht-gewerblicher Pyrotechniker eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk beantragen? Dann --> Online-Dienst "Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke"

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung dauert ca. 20-30 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung dauert bis zu zwei Wochen. Sie erhalten im Regelfall keine Rückmeldung. Die Behörde meldet sich nur, wenn es Rückfragen oder Einwände gibt.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§23 Abs. 3, 7 & 4,1. SprengV