Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke beantragen

Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk (z. B. Silvesterfeuerwerke) abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Diese müssen Sie vorab beantragen und gut begründen. Die Ausnahmegenehmigung kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Eine Ausnahmegenehmigung muss in der Regel gut begründet sein und aus einem besonderen Anlass erfolgen.
Halten Sie weiterhin einen Personalausweis und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers bereit.
Sie sind ein gewerblicher Pyrotechniker und wollen ein Großfeuerwerk anzeigen? Nutzen Sie diesen Online-Dienst >> Abbrennen von gewerblichen Großfeuerwerken anzeigen
Sie sind ein gewerblicher Pyrotechniker und wollen die Erprobung und Vorführung für ein Theaterfeuerwerk beantragen? Nutzen Sie diesen Online-Dienst >> Genehmigung von Theaterfeuerwerken beantragen

Wie hoch sind die Kosten?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn die Gebühren unterscheiden sich zwischen den zuständigen Behörden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung dauert ungefähr 10 Minuten. Die Mitteilung wird direkt online übertragen, sofern die zuständige Behörde an den Dienst angeschlossen ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung dauert in der Regel 14 Tage.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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