Gartenberegnungsbrunnen Anzeige

Anzeigeverfahren zur Errichtung eines Gartenberegnungsbrunnens im eigenen Garten des privaten Wohnhauses

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Dieses Anzeigeverfahren gilt nur für Brunnen, die ausschließlich der Bewässerung des direkt zum privaten Wohnhaus gehörenden Gartens dienen. Befindet sich der Brunnen in einem Kleingarten, Mehrfamilienhaus, auf einem anderen saisonal genutzten Grundstück oder aber innerhalb eines der ausgewiesenen Wasserschutzgebiete Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Eidelstedt/Stellingen Langenhorn/Glashütte oder Süderelbmarsch/Harburger Berge muss eine kostenpflichtige wasserrechtliche Erlaubnis/Befreiung eingeholt werden.
Hinweis: Entsprechend der Kampfmittelverordnung vom 01.01.2006 (§ 5) besteht bei Eingriffen in den Baugrund eine Sondierungspflicht des Grundstückseigentümers. Daher sind Sie vor Baubeginn für die kostenpflichtige Klärung des Kampfmittelverdachts verantwortlich.

Wie hoch sind die Kosten?

Für dieses Anzeigeverfahren fallen keine Gebühren an, allerdings ist die Klärung des Kampfmittelverdachts kostenpflichtig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5 - 10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten das Ergebnis direkt.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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