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Anzeigeverfahren zur Errichtung eines Gartenberegnungsbrunnens im eigenen Garten des privaten Wohnhauses
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Dieses Anzeigeverfahren gilt nur für Brunnen, die ausschließlich der Bewässerung des direkt zum privaten Wohnhaus gehörenden Gartens dienen. Befindet sich der Brunnen in einem Kleingarten, Mehrfamilienhaus, auf einem anderen saisonal genutzten Grundstück oder aber innerhalb eines der ausgewiesenen Wasserschutzgebiete Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Eidelstedt/Stellingen Langenhorn/Glashütte oder Süderelbmarsch/Harburger Berge muss eine kostenpflichtige wasserrechtliche Erlaubnis/Befreiung eingeholt werden.
Hinweis: Entsprechend der Kampfmittelverordnung vom 01.01.2006 (§ 5) besteht bei Eingriffen in den Baugrund eine Sondierungspflicht des Grundstückseigentümers. Daher sind Sie vor Baubeginn für die kostenpflichtige Klärung des Kampfmittelverdachts verantwortlich.
Für dieses Anzeigeverfahren fallen keine Gebühren an, allerdings ist die Klärung des Kampfmittelverdachts kostenpflichtig.
5 - 10 Minuten
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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasser, Abwasser und Geologie
Wasserwirtschaft
Herr Neubauer
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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