Allgemeines
In der Globalrichtlinie 1/2006 (BSU) zur
Baugenehmigung mit Konzentrationswirkung
ist festgelegt, dass die beteiligten Stellen ihre Stellungnahme in strukturierter
und elektronischer Form an die Bauaufsichtsbehörde übermitteln. Diese Anforderung
gilt als erfüllt, wenn dieses Verfahren genutzt wird. Damit soll der Austausch der
Entscheidungen und Festlegungen, die nach
§ 72 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung in dem Baugenehmigungsbescheid
mit eingeschlossen sind, auf elektronischem Wege erfolgen.
Bearbeitung unterbrechen – TimeOut der Sitzung
Nach 20 Minuten ohne Aktivität in dem Verfahren wird Ihre Anmeldung automatisch
ungültig. Es kommt zu einem so genannten TimeOut. Daten, die bis zu diesem Zeitpunkt
nicht gespeichert wurden, gehen verloren. Die verbleibende Zeit wird angezeigt.
Als Nutzer eines Firmenaccounts müssen Sie sich dann erneut mit Ihrem Benutzernamen
und Ihrem Passwort anmelden.
Sollten Sie die Arbeit unterbrechen wollen, können die Eingaben gespeichert werden.
Nutzen Sie hierfür bitte die
Schaltflächen
„Bearbeitung speichern“ oder „Bearbeitung unterbrechen“.
Schaltflächen
- Schaltfläche „Weiter“
Sofern alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, können Sie über die Schaltfläche „Weiter“
auf die nächste Seite wechseln.
- Schaltfläche „Zurück“
Über die Schaltfläche „Zurück“ wechseln Sie auf die vorherige Seite.
- Schaltfläche „Bearbeitung speichern“
Mit der Schaltfläche „Bearbeitung speichern“ können Sie Ihre Eingaben speichern.
Die Anzeige verändert sich nicht.
- Schaltfläche „Bearbeitung unterbrechen“
Drücken Sie die Schaltfläche „Bearbeitung unterbrechen“, werden Ihre Einträge gespeichert,
die Seite geschlossen und die Seite „Eingänge“ mit der Liste der Vorgänge angezeigt.
- Schaltfläche „Abbrechen“
Wenn Sie die Schaltfläche „Abbrechen“ betätigen, wird das Verfahren ohne Speichern
geschlossen.
- Schaltfläche „Absenden“
Drücken Sie die Schaltfläche „Absenden“, wird Ihre Antwort an die Bauaufsicht gesendet.
Seite wechseln
Sofern alle Pflichtfelder der aktuellen Seite bearbeitet sind, können Sie mit den
Schaltflächen „Weiter“ und „Zurück“
die Seite wechseln. Mit einem Mausklick auf den Reiter einer Seite wechseln Sie
direkt auf diese Seite.
Hinweis zur Formatierung der Texte
Die Ergebnisse Ihrer Prüfung fließen in den von der Bauaufsichtsdienststelle zu
erstellenden Genehmigungsbescheid ein. In diesem Bescheid werden die Texte auch
abschließend formatiert und nummeriert. Um Formatierungskonflikte zu vermeiden, kann
in die Textfelder ausschließlich Text ohne Formatierung eingegeben werden. Auch
dürfen die Texte nicht nummeriert sein oder Bezüge auf Nummerierungen erhalten.
Hinweis zur Speicherung der Antwort
Die Vorgänge im HamburgGateway werden zeitlich nur begrenzt gespeichert und nach
einer bestimmten Zeit gelöscht. Von daher wird empfohlen, das Dokument, das nach
Abschluss Ihrer Eingaben erstellt wird, in einem Ihrer Verzeichnisse zu speichern
oder auszudrucken (siehe
Zusammenfassung).
Seite „Eingänge“
In der Liste der Eingänge sind die Vorgänge aufgeführt, zu denen Ihre Dienststelle beteiligt wurde.
Übersicht einschränken
Sie haben die Möglichkeit, die Übersicht der Eingänge einzuschränken. Tragen Sie bitte hierfür die Kriterien,
mit denen Sie den Vorgang oder die Vorgänge finden wollen, in die entsprechenden Felder
oberhalb der Liste ein. Nach dem Drücken der Schaltfläche „Übersicht einschränken" werden nur noch die Eingänge
angezeigt, die den angegebenen Kriterien entsprechen.
Sie können auch Platzhalter für die Suche verwenden:
- Unterstrich (_) für genau ein beliebiges Zeichen.
- Stern (*) oder Prozentzeichen (%) für beliebig viele Zeichen.
Bei der Einschränkung auf gesperrte Vorgänge mit dem Platzhalter (%) oder der Suche mit dem eigenen Namen in dem Feld „Gesperrt durch“,
werden zumindest für einen kurzen Zeitraum (ca. 90 Minuten) auch Vorgänge angezeigt, die Sie selber zuletzt bearbeitet haben.
Diese Vorgänge sind daran erkennbar, dass in der Spalte „Gesperrt durch“, kein Name aufgeführt ist. Für andere Personen sind diese Vorgänge gesperrt.
Sie können diese Vorgänge selber aber wieder in Bearbeitung nehmen.
Mit der Schaltfläche „Einschränkung aufheben" werden die Felder zum Einschränken der Übersicht geleert
und in der Liste wieder alle Eingänge angezeigt.
Vorgang auswählen
Wählen Sie bitte einen Vorgang aus, indem Sie das Optionsfeld (kleiner Kreis) links
neben dem Geschäftszeichen markieren. Die Markierung können Sie mit der linken Maustaste
oder durch Markieren der Zeile und Betätigen der Leertaste setzen.
- Spalte Geschäftszeichen
Angezeigt wird das Geschäftszeichen des bauaufsichtlichen Vorgangs. Zur Anzeige
der Anfrage der Bauaufsicht (Beteiligungsdokument) klicken Sie bitte auf das entsprechende
Geschäftszeichen.
- Spalte Eingang
Angezeigt wird das Eingangsdatum der Beteiligung.
- Spalte Belegenheit
Belegenheit bezeichnet die wegerechtliche Anbindung des Baugrundstückes an den öffentlichen
Grund. Angezeigt wird die erste Belegenheit des Grundstückes.
- Spalte Gesperrt durch”
Erscheint in dieser Spalte ein Name, kann der Vorgang zwar im Lesemodus aufgerufen
und die Inhalte gelesen, aber nicht bearbeitet / verändert werden.
Hinweis: Aus technischen Gründen bleiben Vorgänge auch nach dem Verlassen ca. 90 Minuten für die Bearbeitung durch andere Anwender gesperrt.
- Spalte Bearbeitungsfrist
Angezeigt wird die von der Bauaufsicht gesetzte Frist, bzw. auf der Seite „Beteiligung“
geänderte Datum.
- Spalte Beteiligungsgrund
Angezeigt wird der erste angegebene Grund für die Beteiligung.
- Spalte Versandstatus
Ist eine Antwort zum Vorgang abgesendet worden, wird ein Versandstatus gesetzt:
- versendet bedeutet:
die Antwort wurde gesendet, es liegt aber noch keine maschinelle Bestätigung des
Nachrichtenbrokers vor. Die Antwort kann nicht mehr bearbeitet werden.
- Postausgang bedeutet:
die Antwort konnte bisher nicht weitergeleitet werden. In definierten Abständen
wird weiter automatisch versucht, die Nachricht zu verschicken. Die Antwort kann
nicht mehr bearbeitet werden.
- nicht gesendet bedeutet:
die Prüfung der Nachricht auf Korrektheit der Nachrichtenstruktur, Vollständigkeit,
Virenbefall etc. hat ergeben, dass die Nachricht nicht an den Empfänger weitergeleitet
werden darf. Die Antwort kann wieder bearbeitet werden. Da das Problem wahrscheinlich
nicht von Ihnen behoben werden kann, wenden Sie sich bitte an den UserHelpDesk von
Dataport oder an die im HamburgService angegebene Kontaktstelle.
Sofern eine Antwort, die den Vorgang abschließt (Abschließende Mitteilung, Nachforderung und Stellungnahme),
erfolgreich gesendet wurde, wird diese Beteiligungsanfrage in der Übersicht der Eingänge nicht mehr angezeigt.
Seite „Antragsinformationen“
Vorhaben
Zum Vorhaben sind für die Prüfung prägnante Merkmale aufgeführt:
- Das Verfahren bezeichnet das zur bauordnungsrechtlichen Prüfung des Vorhabens
einschlägige Verwaltungsverfahren, z.B. das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung
nach
§ 62 HBauO.
- Aufgeführt ist das Geschäftszeichen des bauordnungsrechtlichen Vorgangs.
- Die Belegenheit bezeichnet die wegerechtliche Anbindung des Baugrundstückes an
den öffentlichen Grund.
- Die Beschreibung beschreibt das Vorhaben.
- Aufgeführt wird die für das Grundstück einschlägige Gebietsvorschrift. In
der Regel ist dieses ein Bebauungsplan oder Baustufenplan.
- Art des Vorhabens nach
§ 59 Absatz 1 HBauO
- Baublock, Gemarkung und Flurstück sind Merkmale des Baugrundstückes.
- Gebäudeklasse nach
§ 2 Absatz 3 HBauO
- Sonderbau nach
§ 2 Absatz 4 HBauO
- Bauliche Anlage nach
§ 2 Absatz 1 HBauO
Absender
Absender ist die Dienststelle, die die Beteiligung Ihrer Dienststelle veranlasst
hat. Zur Dienststelle wird außerdem eine Ansprechperson angezeigt.
Ihre Antwort wird nach dem
Absenden
an die hier aufgeführte Dienststelle gesandt.
Personen
Sofern die Angaben der Beteiligung mitgegeben wurden, werden in der Liste Personen
aufgeführt, die in Ihrer Rolle als Bauherrin bzw. Bauherr nach
§ 54 HBauO oder Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser nach
§ 55 HBauO zum bauaufsichtlichen Verfahren erfasst sind. Die Übermittlung
der Daten erfolgt auf Grundlage von
§ 22 BauVorlVO.
Wählen Sie bitte eine Person aus, indem Sie in dem Kästchen neben der Rollenbezeichnung
einen Haken setzen. Den Haken können Sie mit dem Mauszeiger und der linken Maustaste
oder durch Markieren der Zeile und Bestätigen der Leerzeile setzen und entfernen.
Bei Auswahl einer Person werden die Angaben zur Person unterhalb der Liste angezeigt.
Seite „Unterlagen“
Auf dieser Seite werden Schriftstücke und Bauvorlagen aufgelistet, die digital vorliegen und der Anfrage als Anlage mitgegeben wurden.
Wählen Sie bitte eine Vorlage aus, indem Sie einen Doppelklick mit der Maus auf der Bezeichnung ausführen. Die Vorlage wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Sofern Sie für die Anzeige AutoVue verwenden dürfen, wird in der Spalte AutoVue ein weiterer Eintrag angezeigt.
Mit einem Doppelklick auf diesen Eintrag wird AutoVue gestartet und die Datei angezeigt.
Seite „Eingangsbestätigung“
Um die Kommunikation zu erleichtern, tragen Sie bitte das Geschäftszeichen Ihres
Vorgangs sowie Ihre Telefonnummer ein.
Die Angabe der Telefonnummer ist zwingend.
Bevor mit der Bearbeitung begonnen werden kann, ist der Eingang und der Beginn der
Bearbeitung zu bestätigen.
Bitte setzen Sie hierfür in das vorgesehene Kästchen einen Haken. Die Bestätigung
wird automatisch an den Absender der Beteiligung gesendet.
Die Bestätigung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Nach der Bestätigung wird die Seite neu aufgebaut und in der letzten Zeile werden
das Datum und der Name der Person, die den Eingang und den Beginn der Bearbeitung
bestätigt hat, angezeigt.
Über die
Schaltfläche „Weiter“
können Sie zur Bearbeitung des Vorgangs auf die Seite „
Beteiligung“
wechseln.
Seite „Beteiligung“
Im oberen Teil dieser Seite sind das Thema, zu dem Ihre Dienststelle an dem Verfahren
beteiligt wird und gegebenenfalls ein konkretisierender Beteiligungsgrund aufgeführt.
Sofern die Unterlagen vollständig vorliegen, ist die Stellungnahme innerhalb der
angegebenen Frist abzugeben
(
§ 70 Absatz 6 HBauO).
Angezeigt wird die von der Bauaufsicht gesetzte Frist. Die Frist kann nach Rücksprache mit der Bauaufsicht geändert werden.
Wurde das Datum geändert, wird hinter dem Datumsfeld ein Hinweis angezeigt, durch wen und
wann das Datum zuletzt geändert wurde.
Das hier eingetragene Datum wird in der
Übersicht der Eingänge
angezeigt.
In der Zeile „Dokument“ wird eine Verknüpfung auf das Beteiligungsdokument angezeigt.
Um sich das Dokument anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte mit dem Mauszeiger auf
die Verknüpfung. Das Dokument wird in einem gesonderten Fenster angezeigt und kann
ausgedruckt und gespeichert werden.
Für die weitere Bearbeitung ist eine der folgenden Optionen auszuwählen:
- Zwischenmitteilung,, sofern Sie an die Bauaufsicht eine Zwischenmitteilung senden wollen
- Abschließende Mitteilung, sofern Sie an die Bauaufsicht
eine Mitteilung senden wollen
- Nachforderung, sofern Sie Unterlagen
zum Vorhaben nachfordern wollen oder
- Stellungnahme, sofern Sie die
Stellungnahme zum Vorhaben erstellen wollen
Abhängig davon, ob Sie von der Bauaufsicht als fachlich zuständig oder fachkundig bzw. sachverständig beteiligt wurden,
wird Ihnen eine der beiden folgenden Optionen für die Stellungnahme angeboten
Je nach Auswahl werden für die Bearbeitung weitere Seiten angezeigt.
Auf der Seite „Zusammenfassung“ werden Ihre Eingaben in einem Dokument zusammengefasst.
Seite „Zwischenmitteilung“
Auf der Seite „Zwischenmitteilung“ können Sie in dem Textfeld eine Mitteilung an die Bauaufsicht
eintragen.
Mit dem Absenden der Zwischenmitteilung wird der Vorgang nicht abgeschlossen.
Sie können die Bearbeitung des Vorgangs jederzeit fortsetzen.
Sollten Sie die Arbeit unterbrechen wollen, können die Eingaben gespeichert werden.
Nutzen Sie bitte hierfür die
Schaltflächen
„Bearbeitung speichern“ oder „Bearbeitung unterbrechen“.
Wird die Zwischenmitteilung erneut aufgerufen, wird die letzte versendete Zwischenmitteilung mit
einem Hinweis auf den Versandstatus angezeigt. Für eine weitere Zwischenmitteilung ist der vorhandene Text zu löschen bzw. zu überschreiben.
Seite „Abschließende Mitteilung“
Auf der Seite „Abschließende Mitteilung“ können Sie in dem Textfeld eine Mitteilung an die Bauaufsicht
eintragen.
Im Gegensatz zur Zwischenmitteilung wird der Vorgang mit dem Absenden der Mitteilung abgeschlossen.
Sollten Sie die Arbeit unterbrechen wollen, können die Eingaben gespeichert werden.
Nutzen Sie bitte hierfür die
Schaltflächen
„Bearbeitung speichern“ oder „Bearbeitung unterbrechen“.
Seite „Nachforderung“
Sie können fehlende bzw. Mängel aufweisende Unterlagen und/oder von bereits vorgelegten Unterlagen weitere Ausfertigungen nachfordern:
-
Fehlende bzw. Mängel aufweisende Unterlagen sind in den oberen Feldern einzutragen.
Mit der Schaltfläche „Weitere Felder hinzufügen“ erhalten Sie drei weitere Felder. Mit der Schaltfläche „Letztes Feld entfernen“
wird das letzte Feld wieder entfernt. Leere Felder müssen nicht entfernt werden.
Die Anzahl der Ausfertigungen ist zwingend anzugeben.
-
Benötigen Sie weitere Ausfertigungen bereits vorgelegter Unterlagen, tragen Sie bitte in das entsprechende Feld die Anzahl der Ausfertigungen ein.
Im unteren Textfeld können Sie Anmerkungen und Hinweise an die Bauaufsicht eintragen.
Leere Felder müssen nicht entfernt werden.
Stellungnahme als zuständige Stelle
Sofern Sie auf der Seite „Beteiligung“ Stellungnahme als zuständige Stelle ausgewählt haben, werden Ihnen
folgende weitere Seiten zur Bearbeitung angeboten:
Die Bearbeitung der Seiten ist bis auf eine Aussage auf der Seite „Genehmigungsfähigkeit“
optional - das heißt: Seiten können übersprungen werden und leer bleiben.
Anlagen zur Stellungnahme können auf der Seite „Zusammenfassung“ hochgeladen werden.
Seite „Genehmigungsfähigkeit“
Die Aussage zur Genehmigungsfähigkeit bezieht sich auf die von Ihrer Dienststelle zu verantwortenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Die Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist zwingend. Das heißt, Sie können auf eine andere
Seite zum Vorgang nur wechseln, wenn zur Genehmigungsfähigkeit eine Aussage eingetragen wurde. Ist Ihnen dies
aktuell nicht möglich, können Sie den Vorgang verlassen indem Sie in der Navigationszeile unterhalb der Reiter mit dem Mauszeige auf „Eingänge“ drücken.
Tragen Sie bitte in das obere Textfeld die Bezeichnung der Unterlagen ein, die aus
Ihrer Sicht Bestandteil der Genehmigung werden sollen.
Im unteren Textfeld können Sie Mitteilungen und Hinweise an die Bauaufsicht eintragen.
Ist das Vorhaben aus Ihrer Sicht nicht genehmigungsfähig, tragen Sie bitte
in das untere Textfeld eine Begründung zu Ihrer Entscheidung, die von der
Bauaufsicht in den ablehnenden Bescheid übernommen werden kann, ein.
Im unteren Block können Sie auswählen, ob und welche Unterlagen Ihnen zugesandt werden sollen.
Seite „Entscheidung“
Entscheidungen über Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc., die in Ihren
Zuständigkeitsbereich fallen, tragen Sie bitte auf dieser Seite ein.
Wählen Sie bitte als erstes aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) das Thema aus,
zu dem Sie eine Entscheidung erfassen wollen.
Wählen Sie bitte aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) die Art der Entscheidung
aus und tragen in das obere Textfeld den Inhalt der Entscheidung ein. Diese Angabe
ist bei einer Entscheidung zwingend.
Im mittleren Textfeld können Sie Ihre Entscheidung begründen.
Nebenbestimmungen, wie Befristungen, die im Zusammenhang mit der Entscheidung stehen,
tragen Sie bitte in das untere Textfeld ein.
Wollen Sie eine weitere Entscheidung zum ausgewählten Thema erfassen, betätigen
Sie bitte die
Schaltfläche „Weitere
Entscheidung hinzufügen“. Zum Löschen der letzten Abweichung benutzen Sie
bitte die
Schaltfläche „Letzte
Entscheidung löschen“.
Seite „Abweichungen“
Tragen Sie bitte auf dieser Seite die Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, ein.
Wählen Sie bitte als erstes aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) das Thema aus,
zu dem Sie eine Abweichung erfassen wollen.
In Abhängigkeit von dem Thema erhalten Sie eine Liste der Abweichungsgrundlagen
(das ist die Vorschrift, auf dessen Grundlage die Abweichung erteilt wird). Wählen
Sie bitte aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) der Abweichungsgrundlagen die einschlägige
Vorschrift aus.
Ist die einschlägige Abweichungsgrundlage in der Liste nicht aufgeführt, wählen Sie bitte den Eintrag <Freier Eintrag> und tragen die Abweichungsgrundlage in das Feld „Sonstige Abweichungsgrundlage“ ein.
Die Angabe der Abweichungsgrundlage ist zwingend.
Ebenfalls zwingend ist die Art der Entscheidung.
Wählen Sie bitte aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) den entsprechenden Eintrag aus.
Tragen Sie bitte in das obere Textfeld den Abweichungstatbestand ein. Wegen der
Lesbarkeit im Genehmigungsbescheid sollte der Text mit „für …“ oder mit „von § …“
beginnen.
Im mittleren Textfeld können Sie Ihre Entscheidung begründen.
Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem Erteilen der Abweichung stehen, tragen
Sie bitte in das untere Textfeld ein.
Wollen Sie eine weitere Abweichung zum ausgewählten Thema erfassen, betätigen Sie
bitte die Schaltfläche „Weitere
Abweichung hinzufügen“. Zum Löschen der letzten Abweichung benutzen Sie
bitte die Schaltfläche „Letzte
Abweichung löschen“.
Seite „Bedingungen“
Bedingungen sind Nebenbestimmungen, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung
oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt.
Es wird zwischen
Aufschiebenden Bedingungen und
Auflösenden Bedingungen unterschieden.
- Aufschiebende Bedingung werden im Bescheid eingeleitet mit der Formulierung „Von der Genehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn“ …
- Auflösende Bedingung werden im Bescheid eingeleitet mit der Formulierung „Die Genehmigung wird unwirksam, wenn“ …
Wählen Sie bitte als erstes aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) das Thema aus, zu dem Sie eine Bedingung erfassen wollen.
Mit der Schaltfläche „Feld hinzufügen“ erhalten Sie zur Aufschiebenden Bedingung bzw. zur Auflösenden Bedingung ein weiteres Feld.
Mit der Schaltfläche „Letztes Feld entfernen“ wird das letzte Feld wieder entfernt. Leere Felder müssen nicht entfernt werden.
Seite „Zuständige Stelle“
Eine wichtige Information für den Bürger ist die Benennung der für die Überwachung
der Auflagen zuständigen Stelle.
Ist Ihre Dienststelle für die Überwachung zuständig, tragen Sie bitte die Angaben
zur Dienststelle (Dienststellenbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
in das Textfeld ein.
Das sichtbare Feld auf der Seite wird mit den Daten aus Ihrer Anmeldung vorbelegt.
Diese Daten können geändert oder gelöscht werden.
Werden Sie zu unterschiedlichen Themen beteiligt und ist Ihre Dienststelle auch
für die Überwachung der anderen Themen zuständig, wählen Sie bitte in der Auswahlliste
(Drop-Down-Liste) das entsprechende Thema aus. Das dann angezeigte Textfeld wird
wiederum mit den Daten aus Ihrer Anmeldung vorbelegt. Auch diese Daten können geändert
oder gelöscht werden und können von den Angaben zu anderen Themen abweichen.
Seite „Auflagen“
Auf dieser Seite können Sie Auflagen, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird, erfassen.
Wählen Sie bitte als erstes aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) das Thema aus, zu dem Sie Auflagen erfassen wollen.
Für die richtige Nummerierung in der Stellungnahme ist für jede Auflage ein gesondertes Feld zu nutzen.
Mit der Schaltfläche „Feld hinzufügen“ erhalten Sie weitere Felder.
Mit der Schaltfläche „Letztes Feld entfernen“ wird das letzte Feld wieder entfernt.
Leere Felder müssen nicht entfernt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Text weder Formatierungszeichen noch Nummerierungen
enthalten darf. Eine Besonderheit ist, dass Text nach einer Leerzeile
(zwei Zeilenumbrüche) im Genehmigungsbescheid als Absatz mit neuer Nummerierung
interpretiert wird.
Geben Sie bitte unbedingt zu jeder Auflage die Rechtsgrundlage (Vorschrift) an.
Seite „Hinweise“
Auf dieser Seite können Sie Hinweise für die Bauherrin bzw. den Bauherrn erfassen.
Wählen Sie bitte als erstes aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) das Thema aus, zu dem der Hinweis erfolgen soll.
Für die richtige Nummerierung in der Stellungnahme ist für jeden Hinweis ein gesondertes Feld zu nutzen.
Mit der Schaltfläche „Feld hinzufügen“ erhalten Sie weitere Felder.
Mit der Schaltfläche „Letztes Feld entfernen“ wird das letzte Feld wieder entfernt.
Leere Felder müssen nicht entfernt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Text weder Formatierungszeichen noch Nummerierungen
enthalten darf. Eine Besonderheit ist, dass Text nach einer Leerzeile
(zwei Zeilenumbrüche) im Genehmigungsbescheid als Absatz mit neuer Nummerierung
interpretiert wird.
Stellungnahme als sachverständige Stelle
Sofern Sie auf der Seite „Beteiligung“ Stellungnahme als sachverständige Stelle ausgewählt haben, werden Ihnen
folgende weitere Seiten zur Bearbeitung angeboten:
Anlagen zur Stellungnahme können auf der Seite „Zusammenfassung“ hochgeladen werden.
Seite „Sachverständige Stellungnahme“
Auf dieser Seite werden die konkreten Anfragen der Bauaufsicht angezeigt. Zu jeder einzelnen Anfrage ist ein Textfeld für Ihre Stellungnahme vorgesehen.
Beachten Sie bitte, dass der Text weder Formatierungszeichen noch Nummerierungen enthalten darf.
Unterhalb dieser Blöcke
-
tragen Sie bitte die Bezeichnung der Unterlagen ein, die aus Ihrer Sicht Bestandteil der Genehmigung werden sollen,
-
können Sie Mitteilungen und Hinweise an die Bauaufsicht eintragen und
-
auswählen, ob und welche Unterlagen Ihnen zugesandt werden sollen.
Auflagen im Zusammenhang mit der Anfrage tragen Sie bitte auf der Seite
Auflagen ein.
Seite „Auflagen“
Auf dieser Seite können Sie Auflagen, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird, erfassen.
Wählen Sie bitte als erstes aus der Auswahlliste (Drop-Down-Liste) das Thema aus, zu dem Sie Auflagen erfassen wollen.
Für die richtige Nummerierung in der Stellungnahme ist für jede Auflage ein gesondertes Feld zu nutzen.
Mit der Schaltfläche „Feld hinzufügen“ erhalten Sie weitere Felder.
Mit der Schaltfläche „Letztes Feld entfernen“ wird das letzte Feld wieder entfernt.
Leere Felder müssen nicht entfernt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Text weder Formatierungszeichen noch Nummerierungen
enthalten darf. Eine Besonderheit ist, dass Text nach einer Leerzeile
(zwei Zeilenumbrüche) im Genehmigungsbescheid als Absatz mit neuer Nummerierung
interpretiert wird.
Geben Sie bitte unbedingt zu jeder Auflage die Rechtsgrundlage (Vorschrift) an.
Seite „Zusammenfassung“
-
Anlagen zur Stellungnahme hinzufügen.
Einer Stellungnahme können Anlagen hinzugefügt werden.
Bitte wählen Sie für die Anlage einen für den Bürger sprechenden Dateinamen. Der
Dateiname wird als Bezeichnung der Anlage in den Bescheid übernommen. Sie können
Dateien im Dateiformat PDF oder JPEG hinzufügen. Die Größe aller Anlagen darf zusammen
-- UNBEKANNT --
MB nicht überschreiten.
Hinweis: Die Auswahl der Anlagen wird nicht gespeichert.
Für das Hinzufügen einer Datei klicken Sie bitte als erstes auf die Schaltfläche
"Durchsuchen" und anschließend auf die Schaltfläche "Hinzufügen".
Für das Löschen einer Datei markieren Sie bitte mit der Maus den entsprechenden
Namen in der Liste. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche "Entfernen".
Der Dialog zum Hochladen von Anlagen wird nur bei Stellungnahmen angezeigt.
-
Dokument
Ihre Eingaben werden in einem Dokument zusammengefasst. Um sich das Dokument anzeigen
zu lassen klicken Sie bitte mit dem Mauszeiger auf die Verknüpfung.
Das Dokument wird in einem gesonderten Fenster angezeigt. Bitte überprüfen Sie die
Eingaben.
Da nach dem Absenden diese Seite nicht mehr aufgerufen werden kann, wird für Ihre
eigene Dokumentation dringend empfohlen, das Dokument in einem Ihrer Verzeichnisse
zu speichern oder auszudrucken.
Absenden der Antwort
Drücken Sie bitte zum Absenden der Antwort an die Bauaufsicht die Schaltfläche „Absenden“.
Das erfolgreiche Absenden wird auf einer gesonderten Seite angezeigt. Hier haben Sie nochmals die Möglichkeit das Dokument zu speichern.
Mit der Schaltfläche „Schließen“ wird die Seite verlassen.
Mit dem Absenden der Antwort ist die Bearbeitung des Vorgangs abgeschlossen.
Der Vorgang wird geschlossen und die
Übersicht der Eingänge angezeigt.
Eine Ausnahme bildet die
Zwischenmitteilung.
Mit dem Absenden der Zwischenmitteilung wird der Vorgang nicht abgeschlossen.
Sie können die Bearbeitung des Vorgangs jederzeit fortsetzen. Nach dem Schließen der Seite wird wieder die Seite
Beteiligung angezeigt.