HamburgService - Hilfe

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Informationen zum Bauantrag


Allgemeines

Mit dem Verfahren "Bauantrag" können Sie die Daten Ihres Bauantrages einschließlich der für den Antrag erforderlichen Vorlagen auf elektronischem Weg an die für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständige Dienststelle senden. Als Antwort werden Ihnen das ausgefüllte Antragsformular mit zuständiger Stelle und einer Identifikationsnummer sowie eine Liste der eingereichten Bauvorlagen zurückgesandt.

Als Nutzerin / Nutzer dieses Verfahrens sind Sie, nachdem durch die zuständige Dienststelle zu Ihrem Antrag ein Vorgang erfasst wurde, berechtigt, über das Verfahren "Bauantrag - Laufende Antragsverfahren" die Daten zu Ihrem Vorhaben einzusehen.

Allgemeine Bedienungshinweise

Jede Seite ist in der vorgesehenen Reihenfolge vollständig auszufüllen.

Pflichtfelder, das heißt Angaben, die auf jeden Fall gemacht werden müssen, sind mit einem * gekennzeichnet.

Nach vollständiger Bearbeitung der Antragsdaten kann jede gewünschte Seite aufgerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nach 20 Minuten ohne Aktivität in dem Verfahren Ihre Anmeldung automatisch ungültig wird.

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Antrag

Ihre Rolle im Verfahren

Durch Auswahl der Eigenschaft, in der Sie den Antrag stellen, können Sie steuern, dass die Felder

mit den Daten aus Ihrem Benutzerprofil des HamburgService vorbelegt werden. Eine Eigenschaft muss ausgewählt werden. Sie können aber auch beide Möglichkeiten auswählen. Die übernommenen Daten können, bis auf die E-Mail-Adresse, nachträglich verändert werden. Verändern Sie nachträglich die Auswahl, bleiben die Einträge auf den Seiten, die Sie bereits eingesehen haben, erhalten.

Auswahl des Verfahrens

Mit dem Antrag ist anzugeben, welches baurechtliche Verfahren durchgeführt werden soll. Zur Auswahl stehen folgende Verfahren:
Einverständniserklärung

Mit dem Antrag werden auch Daten aus Ihrem Benutzerprofil des HamburgService weitergegeben. Hierfür ist Ihr Einverständnis erforderlich.

Ihr Einverständnis geben Sie, indem Sie in das Kontrollkästchen einen Haken setzen. Erst danach kann auf eine Folgeseite gewechselt werden.

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Bauherrin / Bauherr

Bauherrin oder Bauherr ist, wer auf eigene Verantwortung eine Anlage vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt (§ 54 Absatz 1 HBauO).

Angaben zur Bauherrin bzw. zum Bauherrn sind immer zu machen.

Füllen Sie bitte die Felder vollständig aus:

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Baugrundstück

Angaben zum Baugrundstück

Die Angaben zum Baugrundstück entnehmen Sie bitte dem Auszug aus dem Flächenbezogenen Informationssystem (Auszug aus der Flurkarte und dem Liegenschaftsbuch).


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Vorhaben

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Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser ist, wer mit der selbständigen Planung von Bauvorhaben beauftragt worden ist (§ 55 Absatz 1 HBauO) .

Angaben zur Entwurfsverfasserin bzw. zum Entwurfsverfasser sind zu machen, wenn Sie den Antrag in dieser Rolle stellen oder die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person zu unterschreiben sind (§ 67 HBauO) .

Sind die Angaben nicht zwingend, möchten Sie aber trotzdem Angaben machen, aktivieren Sie bitte über die Checkbox (Kontrollkästchen) die Eingabefelder. Sollten Sie in Ihrem Browser JavaScript deaktiviert haben, drücken Sie bitte zusätzlich noch die Schaltfläche „Weiter“.

Füllen Sie bitte die Felder vollständig aus:

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Unterlagen nachreichen



Die Bauaufsicht unterscheidet bei den eingereichten Unterlagen zwischen Schriftstücken und Bauvorlagen. Bitte treffen auch Sie diese Unterscheidung. Dabei können Sie annehmen, dass es sich bei den in der Bauvorlageverordnung aufgeführten Unterlagen um Vorlagen handelt.
Der Dateiname muss selbsterklärend sein und daher, ohne die Datei zu öffnen, das Erstellungsdatum, den Dateiinhalt sowie die jeweilige Version abbilden. Dieser Dateiname muss auf jeder Zeichnung im Schriftfeld sichtbar sein.
Der Dateiname für Bauvorlagen muss für das gesamte Antragsverfahren eindeutig sein, das heißt, wird eine Bauvorlage geändert, ist dieses im Dateinamen deutlich zu machen.

Beispiel: 20140506_Grundriss_Erdgeschoss_V204 für Erdgeschossgrundriss in der Entwurfsversion 2.04, erstellt am 6. Mai 2014

Sie können Dateien im Dateiformat PDF/A hinzufügen. Zulässig sind die Formate PDF/A-1 nach ISO 19005-1 und PDF/A-2 nach ISO 19005-2. Zeichnungslayer sind bei der Erzeugung auf einer Ebene zusammenzufassen. In die PDF-Dateien dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge eingebettet sein.

Die Größe einer Einzeldatei darf 20 MB, die Gesamtgröße aller Dateien 200 MB nicht überschreiten.

Auswahl und Hochladen von Schriftstücken und Bauvorlagen/Formularen

Für die Auswahl einer Datei klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Datei hinzufügen“. Sie können eine oder mehrere Dateien im Auswahldialog markieren. Die Auswahl wird unterhalb der Schaltfläche "Datei hinzufügen" angezeigt.

Mit der Schaltfläche "Zurücksetzen" können Sie die Auswahl verwerfen.

Zum Hochladen der ausgewählten Dateien drücken Sie bitte die Schaltfläche "Upload starten". Dieser Vorgang kann auch mehrfach ausgeführt werden.

Schriftstücke und Bauvorlagen/Formulare können nur nacheinander ausgewählt und hochgeladen werden. Bei der Auswahl von Dateien zu einer Auswahlliste geht die vorhandene Auswahl zur anderen Liste verloren

Hinweis: Auswahl und Hochladen mehrerer Dateien in einem Arbeitsschritt können Sie mit folgenden Browsern nutzen: Internet Explorer® ab Version 10.0 oder eine aktuelle Version von Google Chrome®, Apple Safari®, Opera® oder Mozilla Firefox®.

Hinweis zum Time Out

Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Hochladen der Schriftstücke und Vorlagen Ihren Antrag zeitnah abschließen, da sonst nach 20 Minuten ohne Aktivität in dem Verfahren Ihre Anmeldung automatisch ungültig wird.

Löschen hochgeladener Dateien

Für das Löschen einer hochgeladenen Datei klicken Sie bitte mit dem Mauszeiger auf die Schaltfläche hinter dem Dateinamen. Möchten Sie mehrere Dateien gleichzeitig löschen, markieren Sie bitte mit der Maus das Auswahlkästchen vor den Dateinamen und klicken Sie auf die Schaltfläche "Entfernen".

Bauvorlagen nachreichen

Sie können Bauvorlagen, die die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nicht berühren, aus der Vollständigkeitsprüfung der Bauvorlagen nach § 70 Absatz 2 HBauO herausnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt zur Prüfung nachreichen (§ 4 Absatz 3 BauVorlVO). Tragen Sie bitte hier die Bauvorlagen, die Sie nachreichen möchten, ein.

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Zusammenfassung

Auf der Seite "Zusammenfassung" können Sie Ihre Einträge nochmals prüfen und über die Druckansicht ausdrucken. Wollen Sie Korrekturen vornehmen, können Sie die entsprechende Seite direkt aufrufen oder über die Schaltfläche Zurück bis zur entsprechenden Seite blättern.

Zum Absenden benutzen Sie bitte die Schaltfläche Senden. Nach dem Senden ist eine Korrektur der Einträge nicht mehr möglich.

Nach Verarbeitung der Antragsdaten wird ein nach Ihren Angaben ausgefülltes Antragsformular mit zuständiger Dienststelle und einer Identifikationsnummer sowie eine Liste der eingereichten Bauvorlagen für Ihre Dokumentation an Ihr HamburgService Postfach und per E-Mail an die Bauherrin bzw. den Bauherrn, sofern eine E-Mailadresse angegeben ist, gesandt.

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