Trassenanweisung beantragen

Hier können Leitungsträger, Netzbetreiber und dessen Dienstleister eine Trassenanweisung beantragen. Hierzu kann aus Folgendem gewählt werden: Abwasser, Trinkwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Telekommunikation.

Die Antragsstellung für Trassenanweisungen kann bereits jetzt über den neuen Online-Dienst BauWeiser erfolgen. Perspektivisch kann diese digitale Dienstleistung nur noch über BauWeiser in Anspruch genommen werden. BauWeiser bietet darüber hinaus weitere Services und Funktionen für Ihre Tiefbaumaßnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite www.bauweiser.de.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Halten Sie Lagepläne bitte im PDF-Formt zum Upload bereit. Wenn Sie im Auftrag handeln, brauchen Sie außerdem eine Vollmacht. Sie können sie als PDF- oder JPG-Datei hochladen.

Achtung: In Hamburg gilt die DIN 1998:1978-05 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung“ zur Sicherung einer geordneten Trassenführung und zum Schutz der Wegekörper (DIN 1998:2018-07 gilt in Hamburg nicht).

Die für die Erteilung der Trassenanweisung ggf. erforderlichen Genehmigungen (z.B. denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen) müssen bei Antragsstellung vorliegen, wenn Sie eine Trassenanweisung beantragen.

Bei geschlossener Bauweise ist dem Antrag zusätzlich die Zustimmung der Hamburger Hochbahn AG und die DB Netz AG beizufügen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 10 bis 20 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung eines Antrags auf Trassenanweisung dauert bei Vorliegen vollständiger und prüffähiger Antragsunterlagen in der Regel vier Wochen. Ist bei Telekommunikationslinien ein Zustimmungsbescheid nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz erforderlich so verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Welche Anforderungen muss der Lageplan erfüllen?

Aktuelle Lagepläne im Maßstab 1:250 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS müssen vorliegen.
In die Lagepläne sind von der antragstellenden Person folgende Angaben über geplante, vorhandene und aufzuhebende Leitungen sowie Betriebseinrichtungen einzutragen:

  1. Art und Abmessungen der Leitungen,
  2. Leitungsverlauf mit Lage- und Höhenangaben,
  3. genaue Lage der Leitungsendpunkte sowie der Betriebseinrichtungen, Bordsteinkanten sowie Wegekörper,
  4. Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster (s. unten „Was es sonst noch zu wissen gibt?“) der FHH.
  5. Tunnelanlagen (farblich dargestellt)

Wie hoch sind die Kosten nach Antragstellung?

Für die Erstellung der Trassenanweisung entstehen für Sie weitere Kosten.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der abgeschlossen Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bzw., wenn keine Rahmenvereinbarung vorliegt, nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen (Anlage 4).

Welche Stellen müssen beteiligt werden?

In jedem Fall zu beteiligen:

  • Stromnetz Hamburg,
  • Gasnetz Hamburg,
  • Dataport AöR,
  • Hamburger Stadtentwässerung,
  • Hamburger Wasserwerke,
  • Vattenfall Wärme,
  • Fachamt "Management des öffentlichen Raumes" des jeweiligen zuständigen Bezirksamts bzw. Hamburg Port Authority (HPA) im Hafengebiet,
  • Zur Wegebenutzung berechtigte Betreiber von Telekommunikationslinien.
  • Hamburger Hochbahn AG (bei geschlossener Bauweise)
  • DB Netz AG (bei geschlossener Bauweise)

Je nach Sachlage:
-Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
-Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
-Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
-Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft
-Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz / Altlasten
-Helms-Museum / Archäologisches Museum Hamburg: Abteilung Bodendenkmalpflege
-Hamburg Port Authority.

Wer kann mir helfen?

Bei Problemen mit der Online-Antragsstellung oder für generelle Fragen zur Nutzung steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags - freitags von 7:00 - 19:00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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