Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Gemeint ist hier die Registrierung mit einem Servicekonto beim HamburgService, nicht die Registrierung als Nachbarschaftshilfe.
Nachbarschafts- und Haushaltshilfen können Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zu führen. Für Helferinnen und Helfer, die mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind, kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI, bis zu 125 € im Monat) genutzt werden, um ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen mit bis zu 5 € pro Stunde für ihren Aufwand zu entschädigen bzw. um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen. Hier können Sie gemeinsam die Angaben zur Registrierung machen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält die Nachbarschafts- bzw. Haushaltshilfe eine Registrierungsbestätigung zur Weitergabe an die pflegebedürftige Person. Mit dieser Bestätigung kann bei der Pflegekasse beantragt werden, gemachte Auslagen zurück zu erstatten. Registrierte Nachbarschaftshilfen sind zudem versichert und ihre Aufwandsentschädigung ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 36 EStG.
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Gemeint ist hier die Registrierung mit einem Servicekonto beim HamburgService, nicht die Registrierung als Nachbarschaftshilfe.
Die Registrierung erfolgt durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe gem. §7 Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO), derzeit betrieben durch das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamburg Eimsbüttel e.V.. Ihre Antragsdaten werden der Servicestelle daher zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Registrierung findet keine Überprüfung der Zuverlässigkeit der helfenden Person statt! Ebenso wird der ggf. beigefügte Arbeitsvertrag nicht auf Rechtssicherheit geprüft.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung finden Sie in der Leistungsbeschreibung unter „Was es sonst noch zu wissen gibt“.
Bitte halten Sie für die Registrierung als angestellte Haushaltshilfe die erforderlichen Nachweise zum Upload bereit (Erste-Hilfe-Kurs, Qualifikationsnachweis und Arbeitsvertrag). Als ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe müssen Sie keine Dokumente hochladen.
Es fallen keine Gebühren an.
ca. 10 Minuten
etwa 10 Werktage
Ansprechpartner: Servicestelle Nachbarschaftshilfe
Post-Adresse: Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 5 Abs. 6 bzw. Abs. 7 Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung - HmbPEVO https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflEngVHA2017pP9/part/X