Mitteilung und Antrag gemäß Mutterschutzgesetz

Schwangere und stillende Frauen stehen auch am Arbeitsplatz unter dem besonderen Schutz des Staates. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzmitteilung informieren Arbeitgeber die zuständige Behörde über Schwangerschaften oder stillende Mitarbeiterinnen in ihrer Belegschaft. Darüber hinaus können über den Online-Dienst auch Ausnahmeregelungen nach § 28 oder § 29 des Mutterschutzgesetzes beantragt werden. In begründeten Fällen sind so Arbeitszeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und/oder zwischen 22 Uhr und 6 Uhr möglich.
Die automatisierte Zustellung der Mutterschutzmitteilung ist zunächst in Hamburg möglich. Aber auch Unternehmen, Behörden und Organisationen aus anderen Bundesländern können den Online-Dienst schon nutzen. Der Unterschied ist: Sie müssen das dabei erstellte PDF-Dokument mit ihren Daten noch selbst an die zuständige Behörde schicken, zum Beispiel per E-Mail. Die Kontaktadressen finden Sie im Behördenfinder.

Anmelden

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Wie Sie ein Nutzerkonto für Unternehmen im Serviceportal Hamburg anlegen können, erfahren Sie hier im Video.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Bearbeitung ihres Antrages nach §§ 28, 29 fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung dauert ca. 5 Minuten pro Person.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Im Falle von Einwänden unsererseits erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage.
Die Registrierung der Mitteilung erfolgt datenmaschinell sofort. Eine Bestätigung wird umgehend versendet.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz