Teilhabeportal
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Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich willkommen auf dem Teilhabeportal der Sozialbehörde Hamburg.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Angebote der Eingliederungshilfe in Hamburg. Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie sich gezielt über einzelne Leistungen in ganz Hamburg oder in den Bezirken informieren. Über die Detailsuche können Sie auch herausfinden, welche Angebote es in Ihrer Umgebung gibt. Ihnen werden die Standorte und die Kontakte angezeigt. Mehr Informationen können Sie auf den Internetseiten der Leistungserbringer erhalten, die in den Ergebnissen hinterlegt sind.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Leistungen der Eingliederungshilfe immer ein Antrag beim Fachamt für Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek erforderlich ist. Bitten wenden Sie sich auch an das Fachamt, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihren Leistungen bzw. Ihrem Antragsverfahren haben.

Wenn Sie Fragen zu dem Teilhabeportal haben, wenden Sie sich gern an das folgende Funktionspostfach:

vertragsmanagement.egh@soziales.hamburg.de

Im Zentrum der Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP) stehen die Unterstützungsleistungen in den Begegnungsstätten. In diesen können sowohl niedrigschwellige, präventive Angebote als auch personenbezogene Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf findet auch eine aufsuchende sowie begleitende Betreuung statt. Leitziele der ASP sind die langfristige Sicherstellung des selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens im eigenen Wohnraum durch gezielte und individuelle Unterstützung bei der Alltagsbewältigung sowie die Ermöglichung umfassender und gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch den Aufbau und die Pflege sozialer Netzwerke.
Die Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (kurz: EA) stellen eine lebenspraktisch orientierte Leistung der Eingliederungshilfe dar. Sie unterstützt Menschen mit Behinderung, welche die Kompetenz zum eigenständigen Wohnen bereits erworben haben, weitestgehend selbständig und unabhängig zu leben.
Die qualifizierte pädagogische Assistenz (QPA) stellt eine pädagogische und lernzielorientierte Leistung der Eingliederungshilfe dar. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderung, die bereits eigenständig leben und die Kompetenzen erlangen wollen, langfristig selbständig und unabhängig im Wohnen und bei der Alltagsbewältigung zu sein.
Wohnen mit Assistenz (WMA/WMAS) ist eine Leistung für Menschen mit Behinderung, die aufgrund umfassender Bedarfe Assistenzleistungen primär im eigenen Wohnraum bzw. im direkten Wohnumfeld erhalten. Ziele sind u.a. die Befähigung zum eigenverantwortlichen Wohnen bzw. die Aufrechterhaltung der weitestgehend eigenständigen Wohnform, die Erweiterung der Kompetenzen zur Alltagsbewältigung sowie die Förderung der sozialen Teilhabe.
In Besonderen Wohnformen (BesWF/BesWFS) werden Leistungen der Qualifizierten Assistenz erbracht. Diese sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensführung und die gleichberechtigte soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Die Assistenzleistungen in Besonderen Wohnformen sind mit der Bereitstellung von Wohnraum verknüpft. Die pädagogische Arbeit erfolgt personenzentriert und bedarfsdeckend und ist überwiegend in Wohngruppen organisiert. Neben den eigenen Räumlichkeiten stehen auch gemeinschaftlich genutzte Räume, wie Küche und Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Die Tagesförderung (Tafö) bereitet Menschen mit Behinderung auf die Teilhabe am Arbeitsleben vor, bietet Tagesstruktur sowie soziale Kontakte und Gemeinschaft.

Die Hilfen fördern die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Leistungsfähigkeit im praktischen Leben. Sie regen Kreativität und Kommunikation an und fördern soziale Fähigkeiten durch spezielle pädagogische Maßnahmen.
Die Gastweise Unterbringung (GWU) soll durch kurzzeitige Betreuung außerhalb des familiären Umfelds, die betreuenden Familien oder Pflegefamilien entlasten und somit die Betreuungssituation langfristig sichern. Diese Leistung wird als Geldpauschale gewährt.
Die Familienassistenz(FA) ist eine qualifizierte pädagogisch orientierte Assistenzleistung. Sie soll die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen mit Behinderungen in ihren Familien sicherstellen und die soziale Teilhabe am Leben unterstützen.
Diese Leistung sieht Wohngruppen für Kinder und Jugendliche vor, die aufgrund ihres Assistenzbedarfs nicht bei den Eltern leben können. Bei den Angeboten steht deshalb eine „Rundum-Versorgung“ durch ausgebildete Fachkräfte im Vordergrund.
Die Komplexleistung Frühförderung ist ein System von ärztlichen, med. therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen - aus einer Hand - für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Familien. Sie beginnt mit der Feststellung einer Entwicklungsauffälligkeit und endet in der Regel mit dem Schuleintritt.
Die Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext (TaK) ist eine Eingliederungshilfemaßnahmen der Sozialen Teilhabe.
Sie verfolgt das Ziel, Menschen mit einer seelischen Behinderung, welche aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen oder diese vorzubereiten.
Bei anderen Leistungsanbietern (aLa) werden volljährige Menschen mit Behinderungen beschäftigt, die wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Wie die Werkstätten erbringen auch die anderen Leistungsanbieter im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen gemäß § 49 SGB IX Assistenzleistungen, um die Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Es ist ein alternatives Beschäftigungsangebot zu einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Die anderen Leistungsanbieter sind kleinere Unternehmen als eine Werkstatt und zeichnen sich in Hamburg durch eine größere Nähe zum allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) werden volljährige Menschen mit Behinderungen beschäftigt, die wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Werkstätten erbringen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen gemäß § 49 SGB IX, um die Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Die Leistung richtet sich an Kinder mit einer Behinderung oder drohender Behinderung, die noch nicht eingeschult sind und bezieht die Familien mit ein. Die heilpädagogische Förderung soll so frühzeitig und schnell wie möglich Entwicklungsdefizite beseitigen oder mildern und die soziale Teilhabe ermöglichen - insbesondere, auf den Besuch einer Kindertagesbetreuung oder Schule vorbereiten. Diese Leistung ist auch Bestandteil der Komplexleistung Frühförderung.

Diese Leistung ist auch Bestandteil der Komplexleistung Frühförderung.

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