Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie müssen in Hamburg wahlberechtigt sein.
Der Online-Dienst „Briefwahlantrag“ steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung.
Aufgrund der Bearbeitungszeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Briefwahlunterlagen Sie rechtzeitig erreichen.
Briefwahl können Sie noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr persönlich vor Ort in Ihrer zuständigen Wahldienststelle beantragen.
Der Online-Dienst ist aktuell nicht verfügbar.
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie müssen in Hamburg wahlberechtigt sein.
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bereits beantragt und noch nicht erhalten haben, gehen Sie am Wahlsonntag nicht mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zum Wahllokal. Da für Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis die Briefwahl vermerkt ist, können Sie dort nicht wählen.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte unverzüglich an Ihre zuständige Wahldienststelle.
Nicht erhaltene Unterlagen können nur in Ihrer zuständigen Wahldienststelle neu ausgestellt werden. Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Öffnungszeiten Ihrer Wahldienststelle:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag, 07.06.2024 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nur für den Ersatz von nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen:
Samstag, 08.06.2024 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis):
Samstag, 08.06.2024 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag, 09.06.2024 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Es fallen keine Gebühren an.
2 Minuten
Die Unterlagen werden Ihnen im Regelfall innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen nach Antragseingang zugestellt.
Behörde für Inneres und Sport
Landeswahlamt
Johanniswall 4
20095 Hamburg
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