Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Aktueller Hinweis:
Ab sofort werden die von Ihnen zu beantragenden Führungszeugnisse vom Bundeszentralregister dem Landesprüfungsamt (LPA) digital zugestellt.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie bei der Beantragung im zuständigen Meldeamt den Hinweis geben, dass Sie ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ (Belegart 0, gemäß § 30 Abs. 5 BZRG) beantragen. Empfänger ist das Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q.
Diese Angabe stellt sicher, dass Ihr Führungszeugnis dem LPA digital zugestellt wird.
Zur eindeutigen Zuordnung geben Sie bitte als Verwendungszweck Ihren Beruf, z. B. „Physiotherapie“ an.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de